Unsere Zulassungsvoraussetzungen
Bachelor- und Diplomstudiengänge
Voraussetzung für ein erstes berufsqualifizierendes Hochschulstudium ist eine für den Freistaat Sachsen gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB) wie
- die allgemeine Hochschulreife (Abitur),
- die Fachhochschulreife (Anerkennung für den Freistaat Sachsen) oder
- die fachgebundene Hochschulreife in einer dem Studiengang entsprechenden Fachrichtung.
Masterstudiengänge
Voraussetzung für ein Masterstudium ist in der Regel ein qualifizierter Bachelor- oder Diplomabschluss und die entsprechende Anzahl an ECTS-Punkten. Die fachliche Voraussetzung wird - falls nötig - vom Prüfungsausschuss der jeweiligen Fakultät festgestellt.
Besondere Zulassungsvoraussetzungen
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Masterstudiengang Pharmazeutische Biotechnologie
Im Wintersemester sind Bewerbungen für den Masterstudiengang Pharmazeutische Biotechnologie nur für Bewerber möglich, die ihren Bachelor mit 180 ECTS-Punkten abgeschlossen haben. Diese Bewerber absolvieren im Wintersemester ein Propädeutisches Studiensemester. Es werden die fehlenden 30 ECTS-Punkte fachgebunden erworben und das Masterstudium kann dann im kommenden Sommersemester aufgenommen werden.
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Ausbildungsvertrag für kooperative Studiengänge (KIA)
Für die Studiengänge der Studienform KIA ist ein Ausbildungsvertrag mit einer mit der Hochschule kooperierenden Firma notwendig.
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Bewerber mit dem Abschluss als Techniker, Betriebswirt, Meister o. ä.
Bewerber mit dem Abschluss als Techniker, Betriebswirt, Meister o. ä. Abschluss der beruflichen Aufstiegsfortbildung gem. §17(3) des SächsHSFG müssen an einem Beratungsgespräch für den allgemeinen Hochschulzugang teilnehmen. Die Gespräche finden Ende Juni statt. Vollständige Bewerbungen zum Studium mit Antrag, Zeugniskopien, Lebenslauf sind bis spätestens 31.05. im Zulassungsamt einzureichen.
Allgemeine Studienberatung
