Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellten, deren Aufgaben im SGB IX festgelegt sind. Die Schwerbehindertenvertretung
- fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und vertritt ihre Interessen in der Dienststelle,
- steht Menschen mit Behinderungen beratend und helfend zur Seite,
- überwacht die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen und insbesondere die Einhaltung der dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen,
- beantragt Maßnahmen bei den zuständigen Stellen, die den schwerbehinderten Menschen dienen,
- nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Beschäftigten entgegen und hilft bei der Klärung von Problemen mit der Dienststelle,
- unterstützt Beschäftigte bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung, sowie bei Anträgen auf Gleichstellung an die Agentur für Arbeit.
In Dienststellen, in denen fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend tätig sind, wird eine Schwerbehindertenvertretung gewählt. Sie besteht aus einer Vertrauensperson und mindestens einer Stellvertretung.
Wahlberechtigt sind alle an der HSZG beschäftigten schwerbehinderten Menschen.
Wählbar sind alle an der HSZG Beschäftigten, die
- nicht nur vorübergehend tätig sind
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- seit 6 Monaten an der HSZG tätig sind.
Die Wahlen finden aller 4 Jahre statt.
Um den Aufgaben gerecht zu werden, besitzt die Schwerbehindertenvertretung Informations-, Anhörungs- und Mitwirkungsrechte, wie beispielsweise die Beteiligung in Berufungsverfahren und sonstigen Einstellungsverfahren. Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören.
1. Obergeschoss
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