Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellten, deren Aufgaben im SGB IX festgelegt sind. Die Schwerbehindertenvertretung
In Dienststellen, in denen fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend tätig sind, wird eine Schwerbehindertenvertretung gewählt. Sie besteht aus einer Vertrauensperson und mindestens einer Stellvertretung.
Wahlberechtigt sind alle an der HSZG beschäftigten schwerbehinderten Menschen.
Wählbar sind alle an der HSZG Beschäftigten, die
Die Wahlen finden aller 4 Jahre statt.
Um den Aufgaben gerecht zu werden, besitzt die Schwerbehindertenvertretung Informations-, Anhörungs- und Mitwirkungsrechte, wie beispielsweise die Beteiligung in Berufungsverfahren und sonstigen Einstellungsverfahren. Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören.