FAQ - Häufig gestellte Fragen

Bewerbung

  • Wie hoch ist der Numerus Clausus? (NC)

    Die jeweiligen NC-Werte werden im jeweiligen Jahr laufenden Vergabeverfahren neu ermittelt. Deswegen können wir dir dazu im Vorfeld keine verbindlichen Auskünfte geben. Du kannst dir allerdings die NC-Werte des Vorjahres ansehen, um ein Gefühl dafür zu bekommen.

    Du findest sie auf unseren Webseiten.

  • Was ist die Auffüllgrenze?

    Nach den geltenden Rechtsvorschriften setzt sich die Beschränkung der Zahl der Studienplätze auch in den höheren Semestern fort. Der sogenannte "Numerus clausus" gilt demzufolge auch für Studiengangswechselnde, d. h. eine Zulassung für ein höheres Semester setzt nicht nur die Zustimmung des Prüfungsausschusses voraus, sondern ebenso, dass ein freier Studienplatz verfügbar ist.

  • Ist meine Zulassung von einem Vorpraktikum abhängig?

    Die Zulassung zu den Studiengängen der HSZG ist derzeit nicht vom Nachweis eines Vorpraktikums abhängig.

  • Warum muss ich bei meiner Bewerbung eine Krankenversicherung nachweisen?

    Der Nachweis der Krankenversicherung ist Voraussetzung für die Einschreibung. Dieser Nachweis erfolgt durch eine formgebundene Bescheinigung der jeweiligen Krankenkasse darüber, dass man versichert oder von der Krankenversicherungspflicht befreit ist. 

    Krankenversicherungspflichtige BAföG-Empfänger erhalten einen Zuschlag, der etwa dem studentischen Krankenversicherungsbeitrag entspricht. Mit der Zulassung erhalten Bewerber eine ausführliche Information über ihre Krankenversicherungspflicht. Die beitragsfreie Familienversicherung endet mit dem Tag der Exmatrikulation.

  • Muss ich Studiengebühren oder einen Semesterbeitrag zahlen?

    Außer für Zweitstudierende ist das Direktstudium an der Hochschule Zittau/Görlitz gebührenfrei. Für jedes Semester sind nur die gesetzlich geforderten Beiträge zu entrichten. Zurzeit betragen die Gasthörergebühren 38,35 Euro pro Semester, die Gebühren für ein Zweitstudium 300,00 Euro pro Semester. Alle Studierenden haben auf der Grundlage entsprechender Rechtsvorschriften in jedem Semester einen Semesterbeitrag (für das Studentenwerk sowie die Studentenschaft) zu leisten. Ab dem Sommersemester 2024 beträgt dieser Beitrag 252,80 EUR pro Semester (inkl. Semesterticket), plus einmalig 10,00 EUR für den Studierendenausweis. Der Nachweis über die Ent­richtung des Beitrags ist zwingende Voraussetzung für eine Einschreibung. 

  • Die Anmeldung am Online-Portal ist fehlgeschlagen. Was kann ich tun?

    Bitte sende die Fehlermeldung per E-Mail an VIT(at)hszg.de!

  • Ich habe mein Abiturzeugnis noch nicht - kann ich mich trotzdem schon bewerben?

    Bitte geben Sie hier die Daten Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ein.
    Sofern Sie Ihre HZB noch nicht erhalten haben, geben Sie bei der Durchschnittsnote als Platzhalter "4,0" und beim Datum des Erwerbs das voraussichtliche Datum des Zeugnisses an. Bitte übersenden Sie uns Ihre HZB, wenn Sie sie erhalten.

    Bei NC-Studiengängen muss die endgültige Note bis zum 31.07. beim Zulassungsamt nachgemeldet werden. Die HZB muss dann spätestens zur abschließenden Immatrikulation vorgelegt werden.

     

  • Kann ich bei der Bewerbung noch fehlende Dokumente nachreichen?

    Das kannst du unter Beachtung von Fristen noch tun!
    Für zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen deine Unterlagen spätestens bis 20.07.2022 (Posteingangsstempel!) bei uns eingegangen sein. Solltest du dich für einen freien Studiengang beworben haben, hast du sogar Zeit bis zum 05.10.2022 (Posteingangsstempel!).

  • Muss ich mich an der HSZG bewerben um Wartesemester zu sammeln?

    Als Wartesemester zählt die Zeit, welche zwischen dem Erlangen deiner Hochschulzugangsberechtigung und dem Beginn deines Studiums vergeht. Ein Wartesemester umfasst sechs Monate. Wenn du beispielsweise nach deinem Abitur ein Jahr lang gereist bist oder gejobbt hast, werden dir bereits zwei Wartesemester angerechnet.

    Als Wartesemster werden weiterhin Zeiten angerechnet, in welchen du

    • Eine Ausbildung oder ein Praktikum absolviert hast.
    • Gejobbt hast.
    • Gereist bist (Work &Travel, Aus Pair, Auslandspaktikum,…).
    • Dich freiwillig engagiert hast (sozial, ökologisch, sportlich).
    • Du dich zwar bereits für ein Studium beworben hast, es allerdings nicht zu einer Immatrikulation kam.

    Nicht angerechnet werden Zeiten, in welchen du

    • Bereits für ein Studium immatrikuliert warst.

    Wartesemester ermöglichen es Studieninteressierten, welche den benötigten NC nicht erreicht haben, ihr Wunschstudium zu einem späteren Zeitpunkt aufzunehmen.

  • Wie bekomme ich die Unterlagen, welche ich mit meiner Bewerbung/Einschreibung eingereicht habe zurück?

    Solltest du dich für ein Studium an unserer Hochschule immatrikulieren lassen, verbleiben die Unterlagen bei uns und kommen zu deinen Akten.
    Möchtest du, dass wir dir deine Unterlagen wieder zurückschicken, sollte es nicht zu einer Immatrikulation kommen, lege deinen Bewerbungsunterlagen bitte einen bereits frankierten Umschlag bei.

  • Gibt es ein Nachrückverfahren bei NC-Studiengängen?

    Das gibt es! Solltest du deinen Studienplatz nicht im ersten Durchgang bekommen haben, erhältst du von uns zunächst einen Ablehnungsbescheid. In diesem wird dir auch dein Platz auf der Liste für das Nachrückverfahren mitgeteilt.

  • Wenn ich mich für zwei Studiengänge bewerbe, muss ich meine Unterlagen dann auch doppelt einreichen?

    Das musst du nicht. In unserem Bewerbungsportal kannst du direkt zwei Studiengänge, für welche du dich bewerben möchtest, angeben. Auf dem zum Abschluss des Bewerbungsprozess generierten Antrag, welchen du uns unterschrieben zusenden musst, befinden sich dann zwei Strichcodes. Diese stehen für die zwei Studiengänge, für welche du dich bewirbst.

  • Erkennt die HSZG erkennt den dgti-Ergänzungsausweis an?

    Die HSZG möchte ein Ort sein, an dem Personen jeder geschlechtlichen Identität gut studieren können. Daher gehört die HSZG zu den Hochschulen, die auf Antrag und auf Basis des dgti-Ergänzungsausweises den Vornamen und den Geschlechtseintrag in den digitalen Erfassungssystemen der Hochschule ändern bzw. richtigstellen.
    Der dgti-Ergänzungsausweis wird von der deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität ausgestellt und ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass gültig. Auf dem dgti-Ergänzungsausweis können Menschen ihren selbstgewählten Vornamen und ihr Identitätsgeschlecht eintragen lassen. Sie können sich in unserem Bewerberportal mit den Daten aus den dtgi-Ergänzungsausweis registrieren. Bitte kontaktieren Sie anschließend unsere Mitarbeiter*innen aus den Dezernat Studium und Internationales

Studienorganisation

  • Bin ich während meinem Studium an der HSZG unfallversichert?

    Ja - Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht für Unfälle, die Studierende in ursächlichem Zusammenhang mit dem Studium an der Hochschule Zittau/Görlitz erleiden. Verletzungen und Gesundheitsschäden, die unmittelbar mit einem solchen Unfall zusammenhängen, müssen der Hochschule Zittau/Görlitz umgehend gemeldet werden, damit der gesetzliche Versicherungsschutz eintritt.

    Zur Unfallversicherung und Unfallmeldung ist ein Merkblatt im Dezernat Studium und Internationales erhältlich.
    Der zuständige Unfallversicherungsträger für die Hochschule Zittau/Görlitz ist der Sächsische Unfallversicherungsverband, zugleich Ausführungsbehörde für Unfallversicherung des Freistaates Sachsen (PF 42 in 01651 Meißen).

  • Gibt es einen Stundenplan? Wo finde ich diesen?

    Deinen seminargruppenspezifischen Stundenplan findest du auf dieser Seite: Stundenplan HSZG.
    Bei Fragen kannst du dich gern an diese Ansprechpartnerinnen wenden:

  • Wie lange ist die Regelstudienzeit?

    Bachelorstudiengänge haben an deutschen Hochschulen zumeist eine Regelstudiendauer von 6 - 7 Semestern. Bachelorabschlüsse mit 8 Semestern sind ebenfalls zulässig. Masterstudiengänge setzen einen ersten Hochschulabschluss voraus und haben eine Regelstudiendauer von 2 bis 4 Semestern. Deine für dich gültige Regelstudienzeit findest du im Modulkatalog unter deinem entsprechenden Studiengang.

  • Wie erhalte ich Ausbildungsförderung?

    Studierende erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Auskünfte dazu erteilen alle Ämter für Ausbildungsförderung.

    Für Studierende der Hochschule Zittau/Görlitz zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerkes Dresden

    Die Ausbildungsförderung ist formgebunden zu beantragen und wird frühestens vom Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt bzw. die Ausbildung aufgenommen wird, geleistet. Auch für Praxissemester bzw. von der Studienordnung geforderte Vorpraktika ist unter Anrechnung erhaltener Praktikumsvergütungen eine Förderung möglich. 

    Die Ausbildungsförderung wird zu 50 % als Zuschuss, zu 50 % als Darlehen gewährt. Über die Darlehensrückzahlung und Möglichkeiten eines Darlehensnachlasses informieren die BAföG-Ämter.

  • Was kann meine CampusCard?

    Die CampusCard der HSZG ist dein Studierendenausweis. Darauf befindet sich ein Prozessor-Chip und ein Barcode. Mit diesen kannst du dich an den Rechnern der Hochschule anmelden, du kannst drucken und kopieren. Deine Karte fungiert alllerdings auch als Zutrittsberechtigung für Gebäude und Labore. In der Bibliothek ist sie eine Art elektronische Geldbörse und bei Verwaltungsvorgängen hilft sie uns deine Anliegen schnell zu bearbeiten. Mit ihr kannst du dein Mittagessen in der Mensa oder deinen gebuchten Sportkurs bezahlen.

  • Was bedeutet KIA?

    "KIA" steht für "Kooperatives Studium mit Integrierter Ausbildung" und bezeichnet das bewährte duale Studium in Zittau. Es wird bereits seit 1997 angeboten. Näheres unter www.kia-studium.de.

  • Universität oder Hochschule - wo ist der Unterschied?

    Fachhochschulen sind im Allgemeinen kleiner. Das Studium ist damit individueller, persönlicher und damit oft schneller zu realisieren. Das es "einfacher" ist, ist ein Trugschluss. Aber vielleicht könnte man von "praxisbezogener" sprechen. An der Hochschule Zittau/Görlitz ist in fast allen Studiengängen ein Praxissemester integriert. Auch von den internationalen Kontakten unterscheiden sich moderne Fachhochschulen kaum von den Universitäten. Mittlerweile kann man an Fachhochschulen fast alles studieren. Einige Bereiche wie Medizin, Pharmazie, Jura und Lehramt bieten aber nach wie vor nur Universitäten an.

  • Wo finde ich die aktuellen Coronanews?

    Um dich immer auf dem Laufenden zu halten haben wir unser Corona-Infoportal eingerichtet. Dort findest du die Leitlinien für den Hochschulbetrieb und alle Updates zu den Corona-Maßnahmen an der HSZG.

Campusleben