Externe Prüfungen
Personen, die sich während ihrer Berufspraxis, im Rahmen der Weiterbildung oder durch autodidaktische Studien ein den Studien- und Prüfungsordnungen entsprechendes Wissen und Können angeeignet haben, können einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem externen Prüfungsverfahren erwerben. Ausnahme: Gilt momentan nicht für den Studiengang Heilpädagogik/Inclusion Studies.
Externe werden nicht immatrikuliert (sind keine Studierenden) und sind keine Mitglieder der Hochschule.
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Voraussetzung
Abitur, Fachhochschulreife oder anderer Hochschulzugang gem. Immatrikulationsordnung, bei Bewerbung für den Abschluss Master zusätzlich erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss gem. der Studien- u. Prüfungsordnung
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Beantragung
Formgebundener Antrag mit den geforderten Anlagen bis 01.03. (bei Beginn im Sommersemester) bzw. 01.09. (bei Beginn im Wintersemester
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Dauer des externen Prüfungsverfahrens
Für Modulprüfungen einschließlich möglicher Wiederholungen: 15 Monate, in begründeten Fällen auf Antrag einmalige Verlängerung der Frist um 3 Monate.
Der Zeitraum für die Abschlussarbeit beträgt ein Jahr.
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Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Anzahl und der Art der abzulegenden Prüfungen (200,00 € bis 1.000,00 €).
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