Rückmeldung
Hinweise
- Die Rückmeldung zum Weiterstudium erfolgt durch Überweisung des Semesterbeitrages siehe Hinweise zur Rückmeldung.
- Die Rückmeldung für das jeweils nächste Studiensemester erfolgt innerhalb eines festgelegten Zeitraumes siehe Studienjahresablaufplan.
- Eine nicht fristgerechte Rückmeldung ist gebührenpflichtig (11,00 €) und kann zur Exmatrikulation führen! Siehe dazu auch Immatrikulationsordnung und Hinweise.
- Für Studierende in der Abschlussphase – Bitte beachten! Studierende, die mit Ablauf des Semesters ihr Studium beenden, müssen sich natürlich nicht rückmelden, sich aber bis zum Rückmelde- bzw. Semesterende mittels Entlastungsbescheinigung im Zulassungsamt abmelden, zumindest aber den bevorstehenden Studienabschluss bei Frau Kunze (s.kunze(at)hszg.de) anzeigen!
Jeder Studierende muss bis zur letzten Prüfung (=Verteidigung) eingeschrieben sein, sich also rückmelden, wenn die Verteidigung nicht bis zum letzten Tag des Semesters stattfindet. (28.02. bzw. 31.08.)
Dezernat Studium und Internationales
02763 Zittau
Theodor-Körner-Allee 16
Gebäude Z I,
Raum 0.06
Erdgeschoss
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+49 3583 612-4263
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1. Obergeschoss
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