Aufgabenbereiche der Gleichstellungsbeauftragten

Die Gleichstellungsbeauftragten setzten sich für die Gleichstellung der Geschlechter an der Hochschule ein. Sie beraten, unterstützten und begleiten Hochschulangehörige sowie Gremien in allen Fragen der Gleichbehandlung, der Chancengerechtigkeit und der Vereinbarkeit von Beruf, Studium, Familie und Pflege. Ihre Arbeit umfasst insbesondere folgende Aufgabenbereiche:

  • Beraten & Informieren
    • Beratung von Studierenden und Mitarbeitenden zu Gleichstellung, Vereinbarkeit von Studium/Beruf, Familie und Pflege
    • Durchführung von Sprechstunden sowie vertrauliche Unterstützung bei Beschwerden, z. B. bei Diskriminierung, sexueller Belästigung oder sexualisierter Gewalt
    • Information über Rechte, Pflichten sowie interne und externe Beratungs- und Hilfsangebote
    • Beratung bei der Beantragung von Fördermitteln für Gleichstellungsprojekte
    • Berichterstattung zur Gleichstellungsarbeit in Gremien
  • Unterstützen & Initiieren
    • Initiierung und Begleitung von Maßnahmen zur Förderung von Frauen und zur Umsetzung der Parität
    • Unterstützung positiver Maßnahmen zum Abbau struktureller Benachteiligungen (z. B. Mentoring-Programme), insbesondere für Frauen mit Behinderungen
    • Einbringen gleichstellungsrelevanter Anliegen in Gremien und hochschulweite Prozesse
    • Entwicklung von Empfehlungen und Leitlinien, z. B. für Berufungsverfahren oder faire Beschäftigungsbedingungen
  • Sensibilisieren
    • Anstoßen von Qualifizierungs- und Weiterbildungsangeboten zu genderrelevanten Themen
    • Förderung von Genderkompetenz, z. B. zur geschlechtergerechten Sprache
    • Einbringen einer gendersensiblen Perspektive in Gremien und Kommissionen
  • Prozesse begleiten & evaluieren
    • Mitwirkung an Evaluations- und Monitoringprozessen zur Umsetzung von Gleichstellungszielen
    • Beteiligung an der Erstellung und Weiterentwicklung von Gleichstellungskonzepten, -plänen und Leitlinien
  • Netzwerken & Öffentlichkeitsarbeit
    • Zusammenarbeit mit hochschulinternen Akteur*innen (z. B. Personalrat, Studierendenvertretung, Schwerbehindertenvertretung)
    • Austausch mit Gleichstellungsbeauftragten auf Hochschul-, Landes- und Bundesebene
    • Bereitstellung von Informationen sowie Mitwirkung an der Öffentlichkeitsarbeit zu Gleichstellungsthemen
  • Kontrollieren & Überwachen
    • Beteiligung an Personalmaßnahmen und Stellenbesetzungsverfahren
    • Unterstützung einer angemessenen und möglichst paritätischen Vertretung der Geschlechter in Gremien
    • Einbringen von Gleichstellungsanliegen in Beschlussprozesse und Zielvereinbarungen
    • Überwachung der Umsetzung von Gleichstellungszielen (Gender Monitoring)
    • Wahrnehmung des Beanstandungsrechts nach dem Sächsischen Gleichstellungsgesetz