Urlaubssemester
- Eine Beurlaubung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag.
- Der Antrag ist bis Ende der Rückmeldefrist unter Angabe von Gründen vor zu stellen.
- Bitte beachten: Der Antrag ist erst beim Zulassungsamt einzureichen, wenn dieser vom zuständigen Prüfungsausschuss des Fachbereiches bestätigt wurde. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet, sondern an den Studierenden zurückgegeben.
- Studierende können auf Antrag (im Rückmeldezeitraum Semesterbeginn) bei Nachweis wichtiger Gründe für höchstens zwei Semester vom Studium beurlaubt werden.
- Beurlaubungen für das erste Fachsemester sind nicht möglich.
- Während der Zeit der Beurlaubung bleiben Studierende Angehörige der Hochschule und müssen sich zurückmelden sowie den Semesterbeitrag gem. Info zur Rückmeldung entrichten.
- Während der Beurlaubung können Prüfungs- und Studienleistungen erbracht werden. Es gelten die Fristen und Regelungen der Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge.
- Wiederholungs- und Nachholprüfungen sind auf Antrag möglich.
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Mandy Kieback
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