Numerus clausus

Numerus clausus (von lat. numerus = „Anzahl" und clausus = „geschlossen") bezeichnet eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen in bestimmten Studienfächern an Hochschulen in Deutschland und wird synonym gebraucht mit „Zulassungsbeschränkungen“ beim Zugang zu einem Studium an einer Hochschule.

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge (NC-Studiengänge) erfolgt ein Auswahlverfahren. Die Auswahlmodalitäten regelt die Auswahlordnung. Ein Losverfahren gibt es an der HSZG nicht.
Die Studienplätze werden im Auswahlverfahren nach den Kriterien „Durchschnittsnote“ der Hochschulzugangsberechtigung und „Wartezeit“ vergeben. Seit 2009 wird studiengangspezifisch für ca. 60 % der Plätze neben der Durchschnittsnote ein weiteres Auswahlkriterium (z. B. Fachnote, Berufsabschluss, ...) zur Ermittlung der „Eignungsnote“ herangezogen.

Studiengänge mit Auswahlverfahren
(Wintersemester 2022/23)
Ergebnisse des Auswahlverfahrens 2022
(Stand: 03.08.2022)
  Durchschnittsnote / Wartezeit / Eignungsnote (gewichtete Note)
Kindheitspädagogik 1,8 / 2 / 2,9
Kommunikationspsychologie 1,5 / 2 / 2,5
Soziale Arbeit (nur über hochschulstart) 1,8 / 2 / 3,3
  Zulassung erfolgte bei Grenzwert oder besserer Note bzw. längerer Wartezeit.
(Bei Ranggleichheit entschied das Los.)
Victoria Hohlfeld
Allgemeine Studienberatung
B.A.
Victoria Hohlfeld
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