Numerus clausus
Numerus clausus (von lat. numerus = „Anzahl" und clausus = „geschlossen") bezeichnet eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen in bestimmten Studienfächern an Hochschulen in Deutschland und wird synonym gebraucht mit „Zulassungsbeschränkungen“ beim Zugang zu einem Studium an einer Hochschule.
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge (NC-Studiengänge) erfolgt ein Auswahlverfahren. Die Auswahlmodalitäten regelt die Auswahlordnung. Ein Losverfahren gibt es an der HSZG nicht.
Die Studienplätze werden im Auswahlverfahren nach den Kriterien „Durchschnittsnote“ der Hochschulzugangsberechtigung und „Wartezeit“ vergeben. Seit 2009 wird studiengangspezifisch für ca. 60 % der Plätze neben der Durchschnittsnote ein weiteres Auswahlkriterium (z. B. Fachnote, Berufsabschluss, ...) zur Ermittlung der „Eignungsnote“ herangezogen.
Studiengänge mit Auswahlverfahren (Wintersemester 2021/22) | Ergebnisse des Auswahlverfahrens 2021 |
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Durchschnittsnote / Wartezeit / Eignungsnote (gewichtete Note) | |
Kindheitspädagogik | alle zugelassen |
Kommunikationspsychologie | 1,5 / 6 / 2,0 |
Soziale Arbeit (nur über hochschulstart) | 1,8 / 4 / 3,0 |
Kultur und Management (Abschluss Bachelor) | alle zugelassen |
Zulassung erfolgte bei Grenzwert oder besserer Note bzw. längerer Wartezeit. | |
(Bei Ranggleichheit entschied das Los.) | |
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