Gremiensemester

Wer kann ein Gremiensemester erhalten?

  • Studierende, die sich an der Hochschule Zittau/Görlitz engagieren, können auf Antrag bis zu drei Gremiensemester genehmigt erhalten. 

Was ist das Ziel der Gremiensemester?

  • Ziel dieser Vorschrift ist es, Studierende, die in hochschulischen Gremien tätig sind, vor Langzeitstudiengebühren zu schützen. Die Erhöhung der individuellen Regelstudienzeit erfüllt genau diesen Zweck. 

Wie ist das Procedere? 

  • Studierende, die mindestens eine Wahlperiode in den nach dem SächsHSG (§ 21 Abs. 4 Sächs.HSG) vorgesehenen Gremien der Hochschule oder der Studierendenschaft mitgewirkt haben, wird ein Semester, bei einer mehrjährigen Mitwirkung werden drei Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. (Prüfungsordnung § 3 Abs. 1)
  • Dazu ist ein formloser Antrag unter Beifügung einer Bescheinigung des Gremiums bei der Dezernentin Studium und Internationales, Frau Dr. Koutková nötig. 

Ändert sich etwas bezüglich der Prüfungen?

  • Nein, es ändert sich nichts.