Wer kann ein Gremiensemester erhalten?
- Studierende, die sich an der Hochschule Zittau/Görlitz engagieren, können auf Antrag bis zu drei Gremiensemester genehmigt erhalten.
Was ist das Ziel der Gremiensemester?
- Ziel dieser Vorschrift ist es, Studierende, die in hochschulischen Gremien tätig sind, vor Langzeitstudiengebühren zu schützen. Die Erhöhung der individuellen Regelstudienzeit erfüllt genau diesen Zweck.
Wie ist das Procedere?
- Studierende, die mindestens eine Wahlperiode in den nach dem SächsHSG (§ 21 Abs. 4 Sächs.HSG) vorgesehenen Gremien der Hochschule oder der Studierendenschaft mitgewirkt haben, wird ein Semester, bei einer mehrjährigen Mitwirkung werden drei Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. (Prüfungsordnung § 3 Abs. 1)
- Dazu ist ein formloser Antrag unter Beifügung einer Bescheinigung des Gremiums bei der Dezernentin Studium und Internationales, Frau Dr. Koutková nötig.
Ändert sich etwas bezüglich der Prüfungen?
- Nein, es ändert sich nichts.