Prüfungsorganisation
Prüfungsanmeldung:
Die Anmeldung zum Kurs erfolgt über das Buchungsportal, die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt durch das Prüfungsamt.
Sonderfälle:
Sollten Sie das Studium fundamentale vor dem eigentlichen Zeitpunkt in Ihrem Studium als Freiversuch absolvieren wollen, so müssen Sie dies zusätzlich über das entsprechende Formular beim Prüfungsamt anmelden.
Sollten Sie ein zweites Modul des Studium fundamentale als Zusatzfach belegen wollen, besteht nicht die Möglichkeit vom Prüfungsamt zur Prüfung angemeldet zu werden. Sie nehmen regulär am gewählten Zusatzfach teil und erhalten nach erfolgreichem Abschluss die Teilnahmebescheinigung.
Prüfungsabmeldung:
Die Prüfungsabmeldung muss bis zum Stichtag “Letzter Tag der Prüfungsabmeldung” über das Formular beim Prüfungsamt eingereicht werden.
Krankmeldung:
Sollten Sie krankheitsbedingt nicht an der Prüfung teilnehmen können, melden Sie sich über das Formular (Verlinkung folgt) krank. Bitte beachten Sie, dass die Abgabefrist für Belege durch eine Krankschreibung nicht verlängert werden kann.
Nichtbestehen der Prüfung:
Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, wenden Sie sich bitte an studiumfundamentale@hszg.de, um frühzeitig zu erfahren, ob im Nachprüfungszeitraum eine Wiederholungsprüfung angeboten wird. Sollte keine Wiederholungsprüfung angeboten werden oder sollten Sie an dieser nicht teilnehmen wollen, so müssen Sie sich über das Formular beim Prüfungsamt von der Wiederholungsprüfung abmelden.
Sollte der von Ihnen belegte Kurs im darauffolgenden Jahr erneut angeboten werden, so können Sie auch hier die Wiederholungsprüfung ablegen. Eine Wiederholungsprüfung außerhalb des für Sie vorgesehenen Zeitraumes kann nur nach Anmeldung über das Formular beim Prüfungsamt abgelegt werden.
Sollten Sie nach Nichtbestehen der Prüfung einen anderen Kurs belegen wollen, so ist dies kein Problem, da keine Kursbindung besteht. Bitte achten Sie in diesem Fall selbst darauf, dass es nicht zu ungewollten Verzögerungen in Ihrem Studienablauf kommt.
Eine 2. Wiederholungsprüfung kann nur auf Antrag genehmigt werden.
Bitte beachten Sie insbesondere auch die Hinweise des Prüfungsamtes zur Jahresfrist und wenden Sie sich bei Fragen zur Prüfungsorganisation rechtzeitig an die jeweilig zutreffende Serviceadresse pruefungsamt_ZI@hszg.de bzw. pruefungsamt_GR@hszg.de.