Exmatrikulation

Die Exmatrikulation beendet das Studium
  • auf Antrag des Studierenden - Ablauf des Exmatrikulationsverfahrens bei vorzeitiger Exmatrikulation 
  • nach erfolgreichem Studienabschluss - Ablauf des Exmatrikulationsverfahrens für Absolventen   
  • nach endgültig nicht bestandener Prüfung 
  • bei nicht erfolgter Rückmeldung 
  • am Ende der Studienzeit (Regelstudienzeit + Verlängerung, die das Sächsische Hochschulgesetz maximal zulässt) 
  • bei Nichterfüllung anderer Immatrikulationspflichten (Krankenkassenmitgliedschaft u.ä.)

Bitte beachten Sie:

Die Abmeldung kann persönlich oder postalisch erfolgen. Im letzteren Fall senden Sie bitte die für die Abmeldung notwendige Entlastungsbescheinigung ggf. unter Punkt 3) Mensa unterschrieben per Post (oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten) mit Ihrem Studentenausweis an das Zulassungsamt. Nach Einholung aller Unterschriften senden wir Ihnen die entsprechenden Bescheinigungen nach abschließender Bearbeitung per Post zu. Bitte teilen Sie uns hierfür eine aktuelle Adresse auf der Entlastungsbescheinigung mit! Etwaige Guthaben auf dem Studentenausweis werden Ihnen bescheinigt und können anschließend von Ihnen beim Studentenwerk angefordert werden.

Ablauf des Exmatrikulationsverfahrens

Eine vorzeitige Exmatrikulation kann

  • auf Wunsch des Studierenden oder
  • von Amts wegen erfolgen.

Für die Exmatrikulation auf eigenen Wunsch ist ein formloser Antrag mit Angabe des Grundes und des gewünschten Exmatrikulationsdatums notwendig. Diesen können Sie über das Formblatt Antrag auf Exmatrikulation einreichen oder online über E-Campus (unter dem Menüpunkt: "Mein Studium - Anträge") stellen. Der Grund kann kurz gefasst werden (z. B. Hochschulwechsel, Arbeitsaufnahme, persönliche, fachliche, finanzielle, gesundheitliche Gründe usw.) und muss nicht näher erläutert werden.
Eine Exmatrikulation von Amts wegen erfolgt, wenn von Seiten der Hochschule die Exmatrikulation ausgesprochen wird (z. B. bei Verlust des Prüfungsanspruches, fehlender Rückmeldung, fehlender Krankenversicherung usw.).
In beiden Fällen muss sich der Student von der Hochschule anhand der Entlastungsbescheinigung abmelden. Die einzelnen aufgeführten Stellen können unabhängig von der Reihenfolge aufgesucht werden. Die letzte Stelle ist in jedem Fall das Zulassungsamt. Dort werden nach Vorlage 

  • des Exmatrikulationsantrages, 
  • der abgearbeiteten Entlastungsbescheinigung und 
  • der Chipkarte 

die Abgangsbescheinigungen (Exmatrikulationsbescheinigung und Bescheinigung für die Rentenversicherung) ausgestellt bzw. im E-Campus (unter dem Menüpunkt: Studienservice; Reiter: Bescheide/Bescheinigungen) zum Ausdruck zur Verfügung gestellt.

Das Prüfungsamt stellt auf Wunsch einen amtlichen Leistungsnachweis über die an der Hochschule erworbenen Noten aus.

Mit der Ausgabe der neuen Chipkarte im WS 2013/14 erfolgt das Aufladen auf die Börse der Chipkarte und das Auszahlen von Restguthaben nur noch durch das Studentenwerk Dresden. Bitte wenden Sie sich bezüglich des Auszahlens von Restguthaben an die Kassen in der Mensa.


Studierende des Studienortes Görlitz können Ihre Abmeldeunterlagen in Görlitz bei Frau Isendahl (Sekretariat des Fachbereiches Informatik) abgeben.

Erfolgt die Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung ist in jedem Fall die Säumnisgebühr in Höhe von 11,00 € zu bezahlen. Bescheinigungen werden erst nach Vorliegen des Einzahlungsnachweises ausgehändigt.

Bitte beachten Sie auch, dass Ihr Zugang zu den internen und externen Hochschulnetz-Diensten (Login, E-Mail, Homeverzeichnis, OPAL) mit der Exmatrikulation erlischt und Ihre gespeicherten Daten gelöscht werden.

Exmatrikulation nach Abschluss des Studiums

  • Exmatrikulationsdatum ist der Tag der Verteidigung
  • Gemäß der derzeit geltenden Immatrikulationsordnung ist auch eine Exmatrikulation zu einem nach der Verteidigung liegenden späteren Zeitpunkt möglich.
  • Die Entlastungsbescheinigung drucken Sie sich bitte vor Ihrem Verteidigungstermin mit der Studienabschlussbescheinigung aus E-Campus (unter dem Menüpunkt: Studienservice; Reiter: Bescheide/Bescheinigungen) aus.

Auf der Studienabschlussbescheinigung wird das erfolgreiche Bestehen der letzten Prüfung (meist Verteidigung der Bachelor-, Diplom- oder Masterarbeit) schriftlich bestätigt. Nur mit diesem Nachweis kann das Zulassungsamt sofort nach dem Verteidigungstermin die Exmatrikulationsbearbeitung vornehmen und Ihnen die Abgangsbescheinigungen (Exmatrikulationsbescheinigung, Bescheinigung für die Rentenversicherung ausstellen. 

Es besteht für Absolventen auch die Möglichkeit sich die notwendigen Unterschriften auf der Entlastungsbescheinigung vor der Verteidigung einzuholen und im Falle einer Online-Verteidigung postalisch einzureichen.

Eine Exmatrikulation nach der Abgabe der Diplomarbeit, aber vor der Verteidigung ist gem. Immatrikulationsordnung nicht möglich. Soll die Exmatrikulation zu einem späteren Zeitpunkt nach der Verteidigung erfolgen (z. B. Ende des laufenden Semesters), so ist bis spätestens dem Tag der Verteidigung ein schriftlicher Exmatrikulationsantrag zu stellen. Dieser kann über Formblatt Antrag auf Exmatrikulation oder online über E-Campus gestellt werden. Bitte beachten Sie dabei die Folgen, die ein solcher Antrag haben kann. Aus diesem Grund sollten Sie es sich gut überlegen, ob ein diesbezüglicher Antrag gestellt wird (Hinweise dazu siehe Formblatt "Antrag auf Exmatrikulation").

Wenn das Exmatrikulationsdatum der Tag der Verteidigung ist, so muss kein gesonderter Antrag auf Exmatrikulation gestellt werden.

Bitte beachten Sie auch, dass Ihr Zugang zu den internen und externen Hochschulnetz-Diensten (Login, E-Mail, Homeverzeichnis, OPAL) mit der Exmatrikulation erlischt und Ihre gespeicherten Daten gelöscht werden.

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