Das Arbeitsschutzmanagement der Hochschule Zittau/Görlitz umfasst alle Maßnahmen, die zum Schutz vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erforderlich sind. Die Ergonomie und Gesundheitsförderung sowie die Maßnahmen des Brand-, Havarie-, Strahlen- und Katastrophenschutzes sind Teilbereiche des Arbeitsschutzmanagements.
Die Organisation des Arbeitsschutzes ist eng mit dem Umweltschutz verbunden, daher wurde der Arbeits- und Umweltschutz-Ausschuss (AUSA) gegründet, in dem die Hochschulleitung und die Fachkräfte wie Betriebsärztin, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer, Brandschutzhelfer usw. bei der Arbeitsorganisation zusammenwirken.
Die hochschulinternen Regelungen zum Arbeits- und Umweltschutzes sind im Intranet der Hochschule veröffentlicht. Die Beachtung der gesetzlichen und hochschulinternen Regelungen ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzmanagements. Im Rahmen von Arbeitsstättenbegehungen, Brandverhütungsschauen und Audits erfolgen Beratung und Kontrolle zur Gewährleistung des Arbeits- und Umweltschutzes an der Hochschule Zittau/Görlitz.
Im Arbeitsschutzmanagement sind Weiterbildung und Unterweisung fest verankert, zum Beispiel „Tag des Arbeitsschutzes“, „Tag des Umweltschutzes“, „Gesundheitstage“, Seminarveranstaltungen der Unfallkasse Sachsen, Ausbildung/Unterweisung in Erster Hilfe.
Die Gefährdungsbeurteilung, als das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz, bildet die Grundlage für verschiedene arbeitsschutzrelevante Aspekte. So werden darin z.B. notwendige Schutzmaßnahmen (Unterweisungen, Persönliche Schutzausrüstung, arbeitsmedizinische Vorsorge usw.) auf Grundlage der identifizierten Restgefährdungen definiert und Prüffristen für die verwendeten Arbeitsmittel und Anlagen festgelegt.
Eine HSZG interne Vorlage zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung finden sie unter folgendem Link:
Für "Bildschirmarbeitsplätze" kann das nachfolgende Musterdokument als Basis verwendet und arbeitsplatz- bzw. bereichsspezifisch ergänzt und angepasst werden:
Als Basis für die Unterweisung der Beschäftigten gemäß der Verfahrensvorschrift "Arbeits- und Umweltschutzorganisation" stehen folgende Module mit allgemeinen Inhalten zur Verfügung. Diese können/müssen bei Bedarf inhaltlich an die spezifischen Gegebenheiten (z.B. Standort, Besonderheiten) angepasst bzw. ergänzt werden.
Die Freiheit von Forschung und Lehre ermöglicht ein vielseitiges und dynamisches Hochschulleben. Die Hochschulleitung ist verantwortlich dafür, einen Rahmen in Form einer geeigneten Aufbau- und Ablauforganisation vorzugeben, um Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten und Studierenden zu gewährleisten. Ob Professorinnen und Professoren, Labor- und Werkstattleitende oder Führungskräfte an Lehrstühlen und in der Verwaltung – sie können im Rahmen der Vorgaben den Hochschulalltag in ihrem Einflussbereich weitgehend selbst gestalten. Die Sicherheit und die Gesundheit aller Beteiligten müssen dabei aber stets mitgedacht und gewährleistet werden. Die DGUV Regel 102-603 „Branche Hochschule“ unterstützt alle Verantwortlichen dabei, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Denn erstmals sind rechtliche Vorgaben, Normen, potenzielle Gefährdungen sowie praktikable Präventionsmaßnahmen speziell für den Hochschulbereich in einer Publikation gebündelt.
Darüber hinaus finden sie unter folgenden Internetseiten Zugang zu relevanten Vorschriften und Regelwerken des Gesetzgebers bzw. der Unfallversicherungsträger.