Die Ausstellung erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen nach der Verteidigung bzw. der letzten Prüfung. Die Ausgabe bzw. der Versand erfolgt im bzw. durch das Zulassungsamt.
Vollständig ausgefüllte Antragsformulare werden vom Prüfungsamt bestätigt und ans BAföG-Amt weitergeleitet (persönliche Abgabe zu den Sprechzeiten oder Post/Hauspostfach).
Anmeldung von Amts wegen
Abmeldung
Anmeldungen zu Prüfungen während Urlaubssemester/Praxissemester
Studierende im Urlaubssemester/Praxissemester, die an Prüfungen teilnehmen möchten, melden sich spätestens zwei Wochen vor Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraumes mit dem "Antrag auf Anmeldung" im Prüfungsamt an.
Anmeldung zu zusätzlichen (fakultativen) Prüfungen
Anmeldung zum vorzeitigen Ablegen von Prüfungen (Freiversuch)
Rücktritt von der Prüfung aufgrund Krankheit, Kindespflege, Unfall o.ä.
Kann der Prüfling an einer Prüfung nicht teilnehmen, so ist der "Antrag auf Anerkennung der Gründe für die Nichtteilnahme" auszufüllen und innerhalb einer Kalenderwoche :
einzureichen. Nachweise der Prüfungsunfähigkeit (Krankenscheine,Unfallmeldungen u.ä.) und eine amtlich beglaubigte deutsche Übersetzung des Nachweises bei ausländischen Krankmeldungen sind dem Antrag beizufügen.
Auch nach der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 1. Januar 2023 ist dem Prüfungsamt eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Ausfertigung für den Arbeitnehmer) vorzulegen. Die Diagnose kann geschwärzt werden.
Über später eingehende Anträge entscheidet der Prüfungsausschuss der jeweiligen Fakultät. Hierfür ist eine formlose schriftliche Begründung der verspäteten Einreichung zusätzlich dem Antrag beizufügen und im Prüfungsamt abzugeben.
Antrag auf Durchführung einer zweiten Wiederholungsprüfung
Der Antrag auf Durchführung einer zweiten Wiederholungsprüfung ist innerhalb eines Monats- nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse im Studentenportal- im Prüfungsamt einzureichen. Verspätet bzw. nicht gestellte Anträge haben die Exmatrikulation zur Folge.
Zulassung zur Abschlussprüfung
Nachdem alle lt. Prüfungsordnung vorgeschriebenen Modulprüfungen erfolgreich bestanden sind, erfolgt die Ausstellung der Zulassung zur Abschlussarbeit von Amts wegen. Das Prüfungsamt leitet die Zulassungen an die jeweiligen Fakultäten weiter. Die Überwachung der Fristen zur Themeneinreichung erfolgt durch die Fakultät.
Die: 9:30 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Mi: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr (nicht während der vorlesungsfeien Zeit)
Do: 9:30 - 11:30 Uhr
Campus Zittau
Campus Görlitz
*) Terminvereinbarungen können per Email erfolgen und werden durch die ensprechende Mitarbeiterin bestätigt.
Alle Dokumente befinden sich im Intranet. Zum einloggen müsst ihr euch im VPN oder Hochschulnetzwerk befinden.
Alle Anträge können persönlich zu den Sprechzeiten, per Post, durch Einwurf oder per E-Mail in das Hauspostfach des Prüfungsamtes oder in den Briefkasten im Eingangsbereich des Dezernates Studium und Internationales (bzw. in Görlitz im Sekretariat der jeweiligen Fakultät) abgegeben werden.
Antrag auf Nachteilsausgleich im Prüfungsverfahren
Antrag auf Nichtteilnahme an Prüfung (durch Krankheit, Kindpflege, Unfall o. ä.)
Antrag Online-Videoprüfung Abschlussarbeit
Antrag auf Wiederholungsprüfung
Mitteilung einer Schwangerschaft oder Stillzeit während des Studiums