Prüfungsamt

Verantwortungsbereiche

  • Erfassung und Verwaltung von Noten
    • Studierende können ihre Notenübersichten via Internet ausdrucken (Anmeldung mit Novell-Login und Passwort).
    • Bereitstellung von vollständigen Leistungsnachweisen bei vorzeitigen Exmatrikulationen, für Prüfungsausschüsse, Bewerbungen, Anerkennungen von Prüfungsleistungen
  • Erstellung von Abschlusszeugnissen und Urkunden

    Die Ausstellung erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen nach der Verteidigung bzw. der letzten Prüfung. Die Ausgabe bzw. der Versand erfolgt im bzw. durch das Zulassungsamt.

  • Nachweise für BAföG-Bezieher

    Bescheinigung nach §48 BAföG (Formblatt 5)

    • Dieses Formblatt ist einmalig während des Studiums beim BAföG-Amt einzureichen.
    • Entweder: nach dem 3. Fachsemester (alle Module vom 1.-3. Semester müssen erfolgreich bestanden sein) oder nach dem 4. Fachsemester (zwei Module vom 1.-4. Semester können offen sein).
    • Die Antragsformulare können bereits vor Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse beim Prüfungsamt eingereicht werden (persönliche Abgabe oder per Post/Hauspostfach).
    • Das Prüfungsamt leitet nach Eingang der Notenmeldungen das Formblatt ans BAföG-Amt weiter!
    • Die Formblätter müssen spätestens bis zum Ende des vierten Monats des Folgesemesters beim BAföG-Amt vorliegen.


    Bescheinigung nach §15 (3a) BAföG

    Vollständig ausgefüllte Antragsformulare werden vom Prüfungsamt bestätigt und ans BAföG-Amt weitergeleitet (persönliche Abgabe zu den Sprechzeiten oder Post/Hauspostfach).

  • Prüfungsorganisation

    Anmeldung von Amts wegen

    • Mit der Einschreibung bzw. der Rückmeldung ist der Studierende zu den im Studienablauf- bzw. Prüfungsplan für das entsprechende Semester vorgesehenen Modulprüfungen (PK, PL, PM,...) einschließlich Prüfungsvorleistungen (VL, VB, VK...) von Amts wegen angemeldet.
    • Der Prüfling hat die Pflicht, vor Beginn des Prüfungszeitraumes seine Anmeldungen im Studentenportal unter "Info über angemeldete Prüfungen" zu kontrollieren.
    • Bei Unstimmigkeiten bitte mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzen (telefonisch, per E-Mail, persönlich zu den Sprechzeiten).

     

    Abmeldung

    • Jeder Prüfling hat die Möglichkeit, sich bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraumes (Termin ist im Studienjahresablaufplan ausgewiesen) von Prüfungen oder Vorleistungen mit dem "Antrag auf Abmeldung von einer Prüfung" im Prüfungsamt abzumelden.
    • In diesem Fall ist der Prüfling automatisch zur nächsten Prüfung bzw. Wiederholungsprüfung angemeldet.
    • Bitte beachten: Nicht bestandene Modulprüfungen müssen innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches erfolgreich bestanden sein.

     

    Anmeldungen zu Prüfungen während Urlaubssemester/Praxissemester

    Studierende im Urlaubssemester/Praxissemester, die an Prüfungen teilnehmen möchten, melden sich spätestens zwei Wochen vor Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraumes mit dem "Antrag auf Anmeldung" im Prüfungsamt an.

     

    Anmeldung zu zusätzlichen (fakultativen) Prüfungen

    • Studierende, die zusätzlich an weiteren Prüfungen teilnehmen möchten, melden sich spätestens zwei Wochen vor Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraumes mit dem "Antrag auf Anmeldung" im Prüfungsamt an.
    • Bei fakultativ abgelegten Modulen kann der Studierende entscheiden, ob er das Modul mit Note ausgewiesen haben möchte oder mit Testat anzeigen lässt. Hierzu ist formlos schriftlich (auch per E-Mail möglich) Mitteilung ans Prüfungsamt zu geben.
    • Bitte beachten Sie, dass nur vollständig absolvierte Module (alle Teilprüfungen und Vorleistungen bestanden) auf dem Zeugnis mit Note oder Testat aufgeführt werden können.
    • ECTS-Punkte werden nur bei Notenvergabe bescheinigt.

     

    Anmeldung zum vorzeitigen Ablegen von Prüfungen (Freiversuch)

    • Jeder Studierende hat die Möglichkeit bereits vor regulärer Prüfungsanmeldung des jeweiligen Fachsemesters, Prüfungen aus höheren Fachsemestern abzulegen.
    • Der Prüfungsausschuss der jeweiligen Fakultät oder der Lehrende des Moduls kann aus Kapazitätsgründen diese Anmeldungen ablehnen.
    • Hierfür ist ebenfalls der "Antrag auf Anmeldung" bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraumes  im Prüfungsamt einzureichen.
    • Es ist nur ein Prüfungsversuch pro Modul möglich. 

     

    Rücktritt von der Prüfung aufgrund Krankheit, Kindespflege, Unfall o.ä.

    Kann der Prüfling an einer Prüfung nicht teilnehmen, so ist der "Antrag auf Anerkennung der Gründe für die Nichtteilnahme" auszufüllen und innerhalb einer Kalenderwoche :

    • für Zittauer Studiengänge- im Prüfungsamt
    • für Görlitzer Studiengänge- im Sekretariat der jeweiligen Fakultät

    einzureichen. Nachweise der Prüfungsunfähigkeit (Krankenscheine,Unfallmeldungen u.ä.) und eine amtlich beglaubigte deutsche Übersetzung des Nachweises bei ausländischen Krankmeldungen sind dem Antrag beizufügen.

    Auch nach der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 1. Januar 2023 ist dem Prüfungsamt eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Ausfertigung für den Arbeitnehmer) vorzulegen. Die Diagnose kann geschwärzt werden.

    Über später eingehende Anträge entscheidet der Prüfungsausschuss der jeweiligen Fakultät. Hierfür ist eine formlose schriftliche Begründung der verspäteten Einreichung zusätzlich dem Antrag beizufügen und im Prüfungsamt abzugeben.

     

    Antrag auf Durchführung einer zweiten Wiederholungsprüfung

    Der Antrag auf Durchführung einer zweiten Wiederholungsprüfung ist innerhalb eines Monats- nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse im Studentenportal- im Prüfungsamt einzureichen. Verspätet bzw. nicht gestellte Anträge haben die Exmatrikulation zur Folge.

     

    Zulassung zur Abschlussprüfung

    Nachdem alle lt. Prüfungsordnung vorgeschriebenen Modulprüfungen erfolgreich bestanden sind, erfolgt die Ausstellung der Zulassung zur Abschlussarbeit von Amts wegen. Das Prüfungsamt leitet die Zulassungen an die jeweiligen Fakultäten weiter. Die Überwachung der Fristen zur Themeneinreichung erfolgt durch die Fakultät.

Ihre Ansprechpartner

Foto: M.A. Lydia Seifert
Sachgebietsleitung; Studiengänge WTÖ, WGÖ, WUÖ und Hochschulkooperationsstudiengänge
M.A.
Lydia Seifert
Dezernat Studium und Internationales
02763 Zittau
Theodor-Körner-Allee 16
Gebäude Z I, Raum 0.10
Erdgeschoss
+49 3583 612-4773
Foto: Carmen Hörnig
Fakultäten M, N, W und Fachbereich E
Carmen Hörnig
Dezernat Studium und Internationales
02763 Zittau
Theodor-Körner-Allee 16
Gebäude Z I, Raum 0.18
Erdgeschoss
+49 3583 612-4513
Foto: Luisa Görtz
Fakultäten MK, S und Fachbereich I
Luisa Görtz
Dezernat Studium und Internationales
02763 Zittau
Theodor-Körner-Allee 16
Gebäude Z I, Raum 0.08
Erdgeschoss
+49 3583 612-4436
Telefonsprechzeiten Frau Görtz:

Die: 9:30 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

Mi: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr (nicht während der vorlesungsfeien Zeit)

Do: 9:30 - 11:30 Uhr

Sprechzeiten

Campus Zittau

  • Die: 9:30 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
  • Do: 9:30 - 11:30 Uhr
  • Mo,Fr: ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung*)
  • Mittwoch: geschlossen

Campus Görlitz

  • Mittwoch: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

*) Terminvereinbarungen können per Email erfolgen und werden durch die ensprechende Mitarbeiterin bestätigt.

Downloads

Alle Dokumente befinden sich im Intranet. Zum einloggen müsst ihr euch im VPN oder Hochschulnetzwerk befinden.

Alle Anträge können persönlich zu den Sprechzeiten, per Post, durch Einwurf oder per E-Mail in das Hauspostfach des Prüfungsamtes oder in den Briefkasten im Eingangsbereich des Dezernates Studium und Internationales (bzw. in Görlitz im Sekretariat der jeweiligen Fakultät) abgegeben werden.

Antrag auf Nachteilsausgleich im Prüfungsverfahren

Antrag auf Nichtteilnahme an Prüfung (durch Krankheit, Kindpflege, Unfall o. ä.)

Antrag Online-Videoprüfung Abschlussarbeit

Antrag auf Prüfungsabmeldung

Antrag auf Prüfungsanmeldung

Antrag auf Wiederholungsprüfung

Mitteilung einer Schwangerschaft oder Stillzeit während des Studiums