Seit dem 1. Januar 2018 gilt ein neues Mutterschutzgesetz. Dieses enthält weitergehende Regelungen auch für Studentinnen. Der Mutterschutz wird demnach grundsätzlich ohne weitere Anträge gewährt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Hochschule Zittau/Görlitz Kenntnis von der jeweiligen Schwangerschaft hat!
Für Betroffene gilt im Wesentlichen:
- Entsprechend § 15 des Mutterschutzgesetzes sollten Sie der Hochschule Ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind. Sollten Sie stillen, so wäre es sinnvoll, dass Sie dies der Hochschule ebenfalls so früh wie möglich mitteilen.
- Sie fallen grundsätzlich unter die Schutzfristen des § 3 des Mutterschutzgesetzes, also die in der Regel sechswöchige Frist vor und achtwöchige Frist nach der Entbindung. Wenn Sie während der Schutzfrist Pflichtveranstaltungen besuchen oder Prüfungen ablegen wollen, so müssen Sie dies ausdrücklich schriftlich gegenüber der Hochschule erklären.
- Die Hochschule hat gemäß § 10 des Mutterschutzgesetzes die Gefährdungen zu ermitteln, denen Sie als schwangere oder stillende Studentin oder Ihr Kind ausgesetzt sind oder sein können. Sie hat aufgrund dieser Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden, ob und in welchem Umfang Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.
Bitte lesen Sie die Information Wichtige Mutterschutzregelungen für Studentinnen sorgfältig durch.
Selbstverständlich kann die Hochschule Zittau/Görlitz ihren Pflichten nur nachkommen, wenn Sie die Schwangerschaft - wie im Gesetz vorgesehen - auch ordnungsgemäß mitgeteilt haben.
Mitteilung der Schwangerschaft und weitere Informationen
Bitte informieren Sie uns frühzeitig über Ihre Schwangerschaft! Hierzu nutzen Sie bitte das untenstehende Formular, das Sie persönlich in dem für Sie zuständigen Prüfungsamt abgeben oder es eingescannt an die folgende E-Mail-Adresse DSI-Sekretariat(at)hszg.de senden. Ihre Angelegenheit wird diskret und vertraulich behandelt!
Sollten Sie eine Beratung über die weitere Verfahrensweise wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin bei der Studienberatung Tel.: 03583 612-4255.