Zweitstudium

Zweitstudienbewerber sind Bewerber, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule in einem anderen Studiengang abgeschlossen haben. Bei Studiengängen mit einem allgemeinen Auswahlverfahren ist die Zu­lassung auf drei Prozent der verfügbaren Studienplätze beschränkt.

Bei der Beantragung des Zweitstudiums gelten die gleichen Bedingungen wie beim Antrag auf ein Erststudium. Weitere Informationen sind über das Zulassungsamt oder die Allgemeine Studienberatung erhältlich.

 

Erhebung von Studiengebühren

Für ein Studium, das zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt und kein Masterstudiengang auf der Grundlage eines Bachelorabschlusses ist, können von den Studierenden Gebühren erhoben werden, wenn diese bereits über einen Master-, Diplom- oder Magistergrad oder den Abschluss in einem Studiengang mit staatlicher oder kirchlicher Abschlussprüfung verfügen.

Wurde das erste Studium mit dem Abschluss Bachelor abgeschlossen, so werden gegenwärtig keine Gebühren für das Zweitstudium fällig, sofern es sich dabei auch um ein Bachelor-Studium handelt. In konsekutiven Studiengängen gilt die Fortsetzung des Studiums nach dem Bachelorabschluss im Regelfall nicht als Zweitstudium.

Die Gebühr wird auf Grund eines Gebührenbescheides erhoben. Sie beträgt derzeit 300,00 EUR pro Semester.

Foto: Dipl.-Kffr. (FH) Mandy Kieback
Ansprechpartnerin
Dipl.-Kffr. (FH)
Mandy Kieback
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