Unsere Zulassungsvoraussetzungen
Besondere Zulassungsvoraussetzungen
-
Masterstudiengang Pharmazeutische Biotechnologie
Im Wintersemester sind Bewerbungen für den Masterstudiengang Pharmazeutische Biotechnologie nur für Bewerber möglich, die ihren Bachelor mit 180 ECTS-Punkten abgeschlossen haben. Diese Bewerber absolvieren im Wintersemester ein Propädeutisches Studiensemester. Es werden die fehlenden 30 ECTS-Punkte fachgebunden erworben und das Masterstudium kann dann im kommenden Sommersemester aufgenommen werden.
-
Ausbildungsvertrag für kooperative Studiengänge (KIA)
Für die Studiengänge der Studienform KIA ist ein Ausbildungsvertrag mit einer mit der Hochschule kooperierenden Firma notwendig.
-
Bewerber mit dem Abschluss als Techniker, Meister, Staatl. anerkannte/r Erzieher/in o.ä.
Bewerber mit dem Abschluss als Techniker, Meister, Staatl. anerkannte/r Erzieher/in o. ä. Abschluss der beruflichen Aufstiegsfortbildung gem. §18(3) des SächsHSG müssen an einem Beratungsgespräch für den allgemeinen Hochschulzugang teilnehmen. Die Gespräche finden Ende Juni statt. Vollständige Bewerbungen zum Studium mit Antrag, Zeugniskopien, Lebenslauf sind bis spätestens 31.05. im Zulassungsamt einzureichen.
Erdgeschoss