Die Hochschule lobt zum dritten Mal den hochschuleigenen Lehrpreis aus, um die Wertschätzung der Lehre zu betonen.
Damit sollen das überdurchschnittliche Engagement und herausragende Leistungen in der Lehre an der Hochschule Zittau/Görlitz gewürdigt werden. Weiterhin wird die besondere Bedeutung der Hochschullehre sichtbar gemacht und ein Anreiz für die Lehrenden an der Hochschule Zittau/Görlitz zur stetigen Weiterentwicklung ihrer Lehre geschaffen. Somit befördert die Vergabe des Lehrpreises die Verbesserung der Qualität der Lehre und bildet ein wichtiges Instrument im Qualitätsmanagement der Hochschule Zittau/Görlitz.
Ausgezeichnet werden können
a) Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, Lehrbeauftragte, Tutorinnen/ Tutoren oder
b) Gruppen von Lehrenden gemäß Buchstabe a) oder
c) Lehrende gemäß Buchstabe a) in Zusammenarbeit mit Laboringenieurinnen/ Laboringenieuren als Gruppe
der Hochschule Zittau/Görlitz und an der Durchführung von Studiengängen, die von der Hochschule Zittau/Görlitz verantwortet werden, beteiligte Kooperationspartner. In der Regel wird der Preis nur an eine Person bzw. Gruppe vergeben.
Der Preis ist als Geldpreis in Höhe von 1.000 € als Einmalzahlung dotiert. Die Annahme· des Preises durch die Preisträgerin bzw. den Preisträger ist mit keiner Gegenleistung verbunden. Die Preisträgerin bzw. der Preisträger können über die Verwendung des Preisgeldes frei verfügen. Gegebenenfalls sind steuerliche Pflichten zu beachten.
Für den Lehrpreis vorgeschlagen werden können einzelne Lehrende oder auch Gruppen von Lehrenden mit überdurchschnittlichem Engagement und herausragenden Leistungen in der Lehre. Vorschlagsberechtigt sind die Fakultäten und Zentralen Einrichtungen in Abstimmung mit den Fachschaftsräten der Hochschule Zittau/Görlitz. Für die an Studiengängen beteiligten Kooperationspartner ist die Geschäftsführung/-leitung in Verbindung mit der kooperierenden Fakultät vorschlagsberechtigt.
Nach Beschluss durch den Fakultätstrat bzw. die Zentrale Einrichtung sind durch den Dekan bzw. den Leiter bis 17.01.2020 in Schriftform beim Rektor (Sekretariat, Frau Dellf) mindestens nachfolgend benannte Unterlagen einzureichen.
Nicht vollständig und/ oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen finden im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung.
Bei der Gesamtbetrachtung der Anwärterin bzw. des Anwärters sollen außerdem das besondere Engagement und die Persönlichkeit der Anwärterin bzw. des Anwärters Beachtung finden. Diesem Kontext können folgende Kriterien Rechnung tragen:
Die bzw. der Vorsitzende der Auswahlkommission übermittelt dem Rektorat und dem Förderverein der Hochschule Zittau/Görlitz die Beschlussempfehlung der Auswahlkommission. Rektorat und Förderverein können innerhalb von einem Monat nach Zugang des Vorschlags schriftlich ihr Votum einlegen.
Die Hochschule Zittau/Görlitz stellt der Preisträgerin bzw. dem Preisträger eine Urkunde aus. Die bzw. der Vorsitzende der Auswahlkommission verleiht den Lehrpreis im Rahmen der feierlichen Exmatrikulation im April 2020.
Die Hochschule Zittau/Görlitz fördert das Renommee des Preises und der Preisträgerin bzw. des Preisträgers in geeigneter Weise und in Abstimmung mit der/dem Preisträger/in, insbesondere durch Bekanntgabe in den hochschulinternen und regionalen Medien.