23. Oktober 2019

Ausschreibung des Lehrpreises 2019

Die Hochschule lobt zum dritten Mal den hochschuleigenen Lehrpreis aus, um die Wertschätzung der Lehre zu betonen.

Damit sollen das überdurchschnittliche Engagement und herausragende Leistungen in der Lehre an der Hochschule Zittau/Görlitz gewürdigt werden. Weiterhin wird die besondere Bedeutung der Hochschullehre sichtbar gemacht und ein Anreiz für die Lehrenden an der Hochschule Zittau/Görlitz zur stetigen Weiterentwicklung ihrer Lehre geschaffen. Somit befördert die Vergabe des Lehrpreises die Verbesserung der Qualität der Lehre und bildet ein wichtiges Instrument im Qualitätsmanagement der Hochschule Zittau/Görlitz.  

Ausgezeichnet werden können  

a) Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, Lehrbeauftragte, Tutorinnen/ Tutoren oder

b) Gruppen von Lehrenden gemäß Buchstabe a) oder

c) Lehrende gemäß Buchstabe a) in Zusammenarbeit mit Laboringenieurinnen/ Laboringenieuren als Gruppe  

der Hochschule Zittau/Görlitz und an der Durchführung von Studiengängen, die von der Hochschule Zittau/Görlitz verantwortet werden, beteiligte Kooperationspartner. In der Regel wird der Preis nur an eine Person bzw. Gruppe vergeben.

Der Preis ist als Geldpreis in Höhe von 1.000 € als Einmalzahlung dotiert. Die Annahme· des Preises durch die Preisträgerin bzw. den Preisträger ist mit keiner Gegenleistung verbunden. Die Preisträgerin bzw. der Preisträger können über die Verwendung des Preisgeldes frei verfügen. Gegebenenfalls sind steuerliche Pflichten zu beachten.  

Für den Lehrpreis vorgeschlagen werden können einzelne Lehrende oder auch Gruppen von Lehrenden mit überdurchschnittlichem Engagement und herausragenden Leistungen in der Lehre. Vorschlagsberechtigt sind die Fakultäten und Zentralen Einrichtungen in Abstimmung mit den Fachschaftsräten der Hochschule Zittau/Görlitz. Für die an Studiengängen beteiligten Kooperationspartner ist die Geschäftsführung/-leitung in Verbindung mit der kooperierenden Fakultät vorschlagsberechtigt.  

Nach Beschluss durch den Fakultätstrat bzw. die Zentrale Einrichtung sind durch den Dekan bzw. den Leiter bis 17.01.2020 in Schriftform beim Rektor (Sekretariat, Frau Dellf) mindestens nachfolgend benannte Unterlagen einzureichen.

Einzureichende Unterlagen
  • Protokollauszug der Sitzung des Fakultätsrats mit Beschluss,
  • Aussagefähige Begründung der Preiswürdigkeit der bzw. des Vorgeschlagenen durch die vorschlagende Einheit,
  • Vita/tabellarischer Lebenslauf der bzw. des Vorgeschlagenen,
  • Zertifikate zur Teilnahme an hochschul-/fachdidaktischen Qualifizierungsmaßnahmen (als Kopien) sind erwünscht sofern vorhanden,
  • Nachweis bzw. Auflistung besonderer Leistungen in der Lehre der letzten drei Jahre, ggf. ergänzt durch Lehrmaterialien des Lehrprogramms/neuen Konzepts/der Methode,
  • Ergebnisse von Lehrevaluationen der letzten drei Jahre.

Nicht vollständig und/ oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen finden im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung.

Auswahlkriterien für die Vergabeentscheidung
  • Spezifität der Lehrtätigkeit/des Konzeptes hinsichtlich des Innovationsgrads und/oder der Umsetzung didaktischer lmplikationen (d. h. verfolgter didaktischer Ansatz, Wahrnehmung von Heterogenität, lnterdisziplinarität, besonderer Praxis- bzw. Forschungsbezug usw.),
  • Ergebnisse studentischer Lehrveranstaltungs-Evaluationen,
  • Grad der erworbenen Qualifikation zur Didaktik sowie Umfang und Zeitraum absolvierter hochschul-/fachdidaktischer Qualifizierungsmaßnahmen (sofern vorhanden),
  • Einhaltung von formellen Vorgaben (z. B. Fristen der Notenmeldung).

Bei der Gesamtbetrachtung der Anwärterin bzw. des Anwärters sollen außerdem das besondere Engagement und die Persönlichkeit der Anwärterin bzw. des Anwärters Beachtung finden. Diesem Kontext können folgende Kriterien Rechnung tragen:

  • Umgang mit dem Umfang der personellen und finanziellen Ausstattung des Arbeitsfeldes,
  • Umfang der Lehraus-/Lehrbelastung gemäß DAVOHS,
  • Beratung und Betreuung der Studierenden über einzelne Lehrveranstaltungen hinaus,
  • Engagement bei der Entwicklung von Studienprogrammen, bei der internationalen Zusammenarbeit im Hochschulbereich, in der akademischen Selbstverwaltung der Fakultät bzw. der Hochschule.

Die bzw. der Vorsitzende der Auswahlkommission übermittelt dem Rektorat und dem Förderverein der Hochschule Zittau/Görlitz die Beschlussempfehlung der Auswahlkommission. Rektorat und Förderverein können innerhalb von einem Monat nach Zugang des Vorschlags schriftlich ihr Votum einlegen.

Die Hochschule Zittau/Görlitz stellt der Preisträgerin bzw. dem Preisträger eine Urkunde aus. Die bzw. der Vorsitzende der Auswahlkommission verleiht den Lehrpreis im Rahmen der feierlichen Exmatrikulation im April 2020.

Die Hochschule Zittau/Görlitz fördert das Renommee des Preises und der Preisträgerin bzw. des Preisträgers in geeigneter Weise und in Abstimmung mit der/dem Preisträger/in, insbesondere durch Bekanntgabe in den hochschulinternen und regionalen Medien.

Foto: Prof. Dr. rer. nat. Christa Maria Heidger
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Christa Maria Heidger