Bewerbermanagement im Rahmen der Personalgewinnung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über das Bewerbermanagement im Rahmen der Personalgewinnung an der Hochschule Zittau/Görlitz (HSZG).

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Hochschule Zittau/Görlitz
Theodor-Körner-Allee 16
02763 Zittau

Anfragen bezüglich der Datenverarbeitung richten Sie bitte an
Ihr Anliegen wird an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet und zeitnah bearbeitet.

Datenschutzbeauftragter des Verantwortlichen

Der Datenschutzbeauftragte ist zu erreichen unter:

DID Dresdner Institut für Datenschutz
Hospitalstraße 4
01097 Dresden

Web.: www.dids.de
Tel.: +49 (0)351 / 655 772 – 0
E-Mail:

Zwecke der Datenverarbeitung

Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Personalgewinnung. Personalgewinnung erfolgt im Rahmen der Besetzung von Arbeits-, Ausbildungs-, Hilfskräfte- und Praktikumsstellen. Personenbezogene Daten von Initiativbewerbungen werden nur dann verarbeitet, soweit diese in laufende Stellenbesetzungsverfahren einbezogen werden können. Die Bewerberdaten werden nur zum Zweck der Abwicklung des Stellenbesetzungsverfahrens verwendet. Die personenbezogenen Daten werden direkt im Rahmen der Begründung des Beschäftigungsverhältnisses erhoben. Bei fehlender  Zustimmung  zur Bereitstellung der für die Personalauswahl  erforderlichen,  personenbezogenen Daten kann der/die Bewerber/in in dem Verfahren nicht berücksichtigt werden.

Rechtsgrundlage

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zu den Zwecken dieser Verarbeitungstätigkeit und insbesondere zur Entscheidung über die Begründung von Beschäftigungsverhältnissen auf Grundlage des Art. 88 Abs. 1 DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, § 11 SächsDSDG und § 80 Abs. 1 Nr. 1 SächsPersVG verarbeitet.

Von der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten betroffene Personen übermitteln ihre Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a, b DSGVO zum Zwecke der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens mit dem Ziel des Abschlusses eines Arbeitsvertrages an die HSZG.

Empfänger*innen

Die HSZG legt die Bewerberdaten ausschließlich zu den Zwecken dieser Verarbeitungstätigkeit gegenüber den folgenden Empfängern, die nicht Mitglied der HSZG sind, offen und eine Beteiligung im Rahmen der Mitbestimmungsrechte gesetzlich vorgegeben ist:

Im Berufungsverfahren:

  • Externer Sachverständige*r (z.B. Mitglied einer anderen Hochschule)
  • Gutachter*innen für Begutachtung der listenfähigen Bewerbungen (z.B. Experte von anderen Einrichtungen oder Hochschulen)

Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt seitens der HSZG nicht.

Speicherdauer

Unbeschadet des Rechts auf Löschung (Art. 17 DSGVO) werden die Bewerbungsunterlagen für die Dauer des Bewerbungsprozesses gespeichert (verarbeitet). Im Falle einer Absage speichern wir die Bewerbungsunterlagen auf Grund der gesetzlichen Einspruchtsfristen bis zum Ende dieser Frist für 6 Monate.

Rechte der Betroffenen

Als von der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten betroffenen Person stehen Ihnen beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu.

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sie haben das Recht auf Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO).
  • Sie haben das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO).
  • Sie haben das Recht, die Verarbeitungseinschränkung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 18 DSGVO).
  • Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 20 DSGVO).
  • Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widersprechen (Art. 21 DSGVO).
  • Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt (Art. 13 Abs. 2 lit. c DSGVO).
  • Sie haben ein Beschwerderecht beim sächsischen Datenschutzbeauftragten
    (Kontaktdaten siehe unter https://www.saechsdsb.de/n-kontakt).

Bereitstellung der Personendaten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch ist sie gemäß (Art. 13 (2) lit. e DSGVO) für einen Vertragsabschluss erforderlich.
Es besteht keine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten schließt von der Teilnahme am Bewerbungsverfahren und von der Besetzung der offenen Stelle aus.

Entscheidungsfindung und Profiling

In der Verarbeitungstätigkeit "Erhebung der Bewerberdaten" wird keine automatisierte Entscheidungsfindung und kein Profiling gemäß Art. 22 DSGVO durchgeführt.