Numerus clausus (von lat. numerus = "Anzahl" und clausus = "geschlossen") bezeichnet eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen in bestimmten Studienfächern an Hochschulen in Deutschland und wird synonym gebraucht mit „Zulassungsbeschränkungen“ beim Zugang zu einem Studium an einer Hochschule.
Die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen werden in einem Auswahlverfahren durch die Hochschule vergeben. Die Vergabe erfolgt nach den Kriterien „Durchschnittsnote“ der Hochschulzugangsberechtigung und „Wartezeit“. Ab 2009 wird studiengangspezifisch für ca. 60 % der Plätze neben der Durchschnittsnote ein weiteres Auswahlkriterium (z. B. Fachnote, Berufsabschluss, ...) berücksichtigt und somit die „Eignungsnote“ ermittelt.
Studiengänge mit Auswahlverfahren (Wintersemester 2019/20) | Ergebnisse des Auswahlverfahrens 2019 |
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Durchschnittsnote / Wartezeit / Eignungsnote (gewichtete Note) | |
Heilpädagogik/Inclusion Studies | 1,8 / 4 / 2,7 |
Kindheitspädagogik | 1,8 / 4 / 2,6 |
Kommunikationspsychologie | 1,6 / 4 / 2,3 |
Kultur und Management (nur Abschluss Master) | alle zugelassen |
Management im Gesundheitswesen (Abschluss Bachelor) | alle zugelassen |
Management im Gesundheitswesen (Abschluss Master) | alle zugelassen |
Soziale Arbeit (nur über www.hochschulstart.de/dosv) | 1,8 / 6 / 2,6 |
Tourismusmanagement (nur Abschluss Bachelor) | alle zugelassen |
Zulassung erfolgte bei Grenzwert oder besserer Note bzw. längerer Wartezeit. (Bei Ranggleichheit entschied das Los.) |