Rückmeldung

  • Die Rückmeldung zum Weiterstudium erfolgt durch Überweisung des Semesterbeitrages (seit SS 2011 – 72,50 €)
  • Die Rückmeldung für das jeweils nächste Studiensemester erfolgt innerhalb eines festgelegten Zeitraumes – siehe Initiates file downloadHinweise bzw. Opens internal link in current windowStudienjahresablaufplan
  • Rückmeldezeiträume sind im allgemeinen die letzten beiden Vorlesungswochen und die Prüfungswochen des vorhergehenden Semesters – siehe Opens internal link in current windowStudienjahresablauf
  • Eine nicht fristgerechte Rückmeldung ist gebührenpflichtig (11,00 €)und kann zur Exmatrikulation führen! Siehe dazu auch Initiates file downloadImmatrikulationsordnung und Hinweise
  • Für Studierende in der Abschlussphase – Bitte beachten! Studierende, die mit Ablauf des Semesters ihr Studium beenden, müssen sich natürlich nicht rückmelden, sich aber möglichst bis zum Semesterende mittels Entlastungsbescheinigung im Zulassungsamt abmelden, zumindest aber den bevorstehenden Studienabschluss bei Frau Kunze melden.


ACHTUNG NEU: Jeder Student muss bis zur letzten Prüfung (=Verteidigung) eingeschrieben sein, sich also rückmelden, wenn die Verteidigung nicht bis zum letzten Tag des alten Semesters stattfindet.

Ansprechpartner

Simone Kunze

Akademische Verwaltung

Haus Z III / Raum 14

03583 61-1373

03583 61-1598
s.kunze@hszg.de

Übersicht

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