Termin

15. Januar 2018

Bewerbungsende für NC-Studiengänge

Wir bitten alle Bewerber für Numerus Clausus-Studiengänge, Ihre Bewerbungen bis zum heutigen Tag einzureichen. Das gilt nur für Studiengänge mit Start im Sommersemester.

 

Numerus Clausus

Für Zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgt ein Auswahlverfahren, das gemeinhin als „Numerus Clausus“ bezeichnet wird. Numerus clausus (von lat. numerus = "Anzahl" und clausus = "geschlossen") bezeichnet eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen in bestimmen Studienfächern an Hochschulen in Deutschland und wird synonym gebraucht mit „Zulassungsbeschränkungen“ beim Zugang zu einem Studium an einer Hochschule.

Die Zulassungen werden im Auswahlverfahren nach den Kriterien „Note“ und „Wartezeit“ vergeben. Ab 2009 wird studiengangspezifisch für ca. 60% der Plätze neben der Note ein weiteres Auswahlkriterium (Fachnote, Berufsabschluss, ...) berücksichtigt.

Kontakt und weitere Informationen: <link studium dein-weg-zum-studium bewerbungsverfahren numerus-clausus.html>www.hszg.de/studium/dein-weg-zum-studium/bewerbungsverfahren/numerus-clausus.html