05. März 2017

Würdigung für Prof. Matthias Theodor Vogt

Görlitzer Hochschullehrer wird für Verdienste um das Kulturrecht zum Doktor der Rechte ehrenhalber ernannt.

In Würdigung seiner Verdienste um das Kulturrecht hat die Staatliche Ilia Universität Tiflis dem Görlitzer Hochschullehrer Matthias Theodor Vogt den Titel eines Doctor iuris honoris causa verliehen, den Doktor der Rechte ehrenhalber. Staatssekretär Uwe Gaul vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gratulierte mit den Worten: „Diese Ehrung zeigt, dass Ihre Verdienste im Bereich der Kulturpolitik weit über die Landesgrenzen hinaus Beachtung finden. Für Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit wünsche ich Ihnen auch weiterhin viel Erfolg“.

Matthias Theodor Vogt entwickelte 1992–1995 das Konzept des Sächsischen Kulturraumgesetzes und wirkte federführend an seiner Durchsetzung und Umsetzung mit. Er ist seit 1994 Direktor des Instituts für kulturelle Infrastruktur Sachsen und unterrichtet seit 1997 Kulturpolitik, Kulturgeschichte und interkulturelle Zusammenarbeit an der Görlitzer Fakultät Management- und Kulturwissenschaften der Hochschule Zittau/Görlitz. Er ist einer von nur zwei sächsischen Hochschullehrern, die derzeit für den Bereich Interkulturalität berufen sind.

Vogts besonderes Anliegen als Hochschullehrer ist es, die kulturelle Vielfalt Mittel-, Ost- und Südeuropas durch Exkursionen, Sommerschulen, Kunstprojekte, Forschungen und natürlich in den Vorlesungen und Seminaren zu erkunden, um so gemeinsam mit den Studierenden am „Haus Europa“ aktiv mitzubauen. Er ist Autor zahlreicher Studien zu den kulturellen Voraussetzungen der Stärkung demokratischer Potentiale in Europa. Die Universität Pécs ernannte ihn 2012 zum Professor honoris causa, die Republik Polen 2014 zum Offizier des polnischen Verdienstordens in Würdigung seines Engagements für die deutsch-polnische Zusammenarbeit.

Gegenwärtig gilt Vogts Hauptinteresse der Frage, wie kann Sachsen und wie kann die weitere Bundesrepublik die Transformation in ein Einwanderungsland meistern (unter anderen solchen Ein-, Durch- und Auswanderungsländern)? Wie kann Deutschland der Sorge um ein gelingendes Zusammenleben angesichts einer zunehmenden Vielfalt von Herkunft, Tradition, Kultur und Religion in unserem politischen Gemeinwesen gerecht werden, ohne dem Popanz einer singulären Nationalkultur zu verfallen? (Siehe Vogt, Matthias Theodor: Die Ankommenden. Gesellschaftlicher Zusammenhalt und (kulturelle) Integration. In: Deutscher Kulturrat: Politik & Kultur 2/17, S. 33)

Vogts Festrede in Tiflis galt der Frage: Wieweit benötigen Studien zur Interkulturalität einen interdisziplinären Ansatz? Seine Antwort (die Sie hier nachlesen können) lautet: Es hängt davon ab, wer Singular definiert und wie dies geschieht!

 

Foto: Prof. Dr. phil. Dr. habil. Matthias Theodor Vogt
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