23. Januar 2018

Trinken für die Wissenschaft

Studierende stellen sich Alkoholtest und empfehlen ein komplettes Alkoholverbot im Straßenverkehr.

Unter ärztlicher Aufsicht haben sich im Dienste der Wissenschaft 60 Studentinnen und Studenten an der Hochschule für Polizei in Rothenburg betrunken. Als Probanden nahmen sie an einem bundesweiten Kooperationsprojekt aller Länderpolizeien, der Hochschule Zittau/Görlitz und der Hochschule der Sächsischen Polizei teil.

War ein bestimmter Alkoholisierungsgrad der Probanden erreicht, wurden verschiedene Tests durchgeführt. Ein wichtiges Element der Studie ist dabei die Frage, ob „das Pusten“ in das Messgerät genauso beweissichere Ergebnisse liefert wie die Untersuchung des Alkoholgrades durch eine Blutentnahme.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin schätzt, dass bei 10 bis 30 Prozent der Arbeitsunfälle Alkohol eine Rolle spielt. Im Straßen- und Luftverkehr sowie im Bedienen von technischen Anlagen stellt Alkoholkonsum während der Arbeit eine Straftat dar. Zur gerichtlichen Beweisführung in Sinne des § 316 StGB bedarf es exakte Methoden. Bisherige Verfahren zur Atemalkoholmessung sind nicht beweissicher, da es beim Alkoholkonsum nicht zu einem kontinuierlich linearen Leistungsabfall, sondern zeitweise sogar zu kognitiven Leistungssteigerungen bei Impulsivität des Probanden kommen kann, wobei erhebliche Abweichungen zwischen Blutalkohol-Promillewert und mg/l–Atemalkoholkriterium zu verzeichnen sind. Daher ist im Zweifelsfall zur juristischen Bewertung stets ein Blutalkoholtest notwendig, der mit deutlich höheren Kosten, Aufwand und einer teilweise erheblichen zeitlichen Verzögerung zum Tatzeitpunkt einhergeht.

 

Messgerät für Alkohol zeigt den Wert 1.09 Promille.

 

Die gewonnen medizinischen und psychologischen Daten werden derzeit von Prof. Dr. rer nat. Matthias Schmidt (Arbeits- und Organisationspsychologie), Prof. Dr. habil. Anton Sterbling (Hochschule der Sächsischen Polizei), Dr. Erik Fritzsche (TU Dresden) und Prof. Dr. jur. Dieter Müller (Verkehrsrecht) analysiert und mit weiteren Projektpartnern im bundesweiten Forschungsverbund verglichen. Dabei gibt es tatkräftige Unterstützung von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beider Hochschulen. 

Ein anderes Anliegen des organisierten wissenschaftlichen Trinkens war es außerdem, den angehenden Polizeikommissaren zu zeigen, wie sich Alkohol auf den Körper und die Psyche auswirkt. In der täglichen Arbeit ist das wichtig, um bestimmte Sachverhalte besser einordnen zu können.

 

Studierende sitzen vor Computerbildschirmen und stellten sich verkehrspsychologische Tests.

 

Dafür durchliefen alle Freiwilligen verkehrspsychologische Tests – einmal nüchtern, einmal mit ordentlichem Alkohol im Blut. Die Medizintechnische Betreuung der Laborausstattung erfolgte durch Spezialisten der Brandenburgisch-Technischen Universität Cottbus. Die psychologisch-neurologischen Leistungstests wurden von Mitarbeitern der Hochschule Zittau/Görlitz durchgeführt. Nach den zwei Testtagen waren sich alle Teilnehmer einig: Die derzeitige Alkoholgrenze von 0,5 Promille am Steuer ist zu hoch, ein komplettes Alkoholverbot im Straßenverkehr wäre besser.

 


Kontakt: 

Prof. Dr. rer. nat. Matthias Schmidt

Berufungsgebiet: Arbeits- & Organisationspsychologie 

Fakultät Sozialwissenschaften 

E-Mail: matthias.schmidt(at)hszg.de 

Web: www.matthiasschmidt.com