Für eine starke Zukunft der HSZG, wurde die Zielvereinbarung mit den Grundeinheiten unterzeichnet.
Am 18. Dezember 2017 wurde im feierlichen Rahmen die Zielvereinbarung zwischen dem Rektorat und den Grundeinheiten (Fakultäten, Forschungsinstitute, Zentrale Einrichtungen) der Hochschule Zittau/Görlitz (HSZG) für die Jahre 2017 bis 2020 unterzeichnet.
Darin verpflichten sich Rektorat und Grundeinheiten der HSZG, die Zielstellungen und die konkreten Vereinbarungen resultierend aus
in gemeinsamer Anstrengung erfolgreich umzusetzen.
Mit der zweiten Hochschulentwicklungsplanung gewährleistet die sächsische Staatsregierung den Hochschulen des Freistaates Planungssicherheit bis Ende 2024. Die im Dialog mit den Hochschulen entstandene Hochschulentwicklungsplanung (HEP 2025) ist darüber hinaus vom Prinzip der Hochschulautonomie, der standortspezifischen Ausdifferenzierung, der Chancengleichheit sowie der Aufrechterhaltung des Qualitätsanspruches in Lehre und Forschung in der sächsischen Hochschullandschaft getragen. Hierzu dienen die Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebotes sowie die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen, zu denen insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen --- entsprechend der Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers --- gehören, die in der Zuschussvereinbarung 2017-2024 zwischen der Staatsregierung und den Hochschulen fixiert wurden.
Die Hochschule Zittau/Görlitz bekennt sich hierzu ausdrücklich. Zur Umsetzung der staatlichen Hochschulentwicklungsplanung schlossen das SMWK und die HSZG als Bestandteil eines umfassenden Controllings eine Zielvereinbarung für die Jahre 2017-2020 ab, die zuvor auf Augenhöhe verhandelt wurde. Die individuelle Konkretisierung für die HSZG findet diese Zielvereinbarung in der nun abgeschlossenen Zielvereinbarung zwischen dem Rektorat und den Grundeinheiten ihren Niederschlag.
Besonders geregelt werden in dieser Zielvereinbarung zwischen Rektorat und Grundeinheiten jene Einzelaspekte, die der Zielerreichung der hochschulpolitischen Ziele dienen, die in der o. g. Zielvereinbarung zwischen dem SMWK und der HSZG fixiert sind.
Die Einzelziele verteilen sich auf vier Zielbereiche:
Das Rektorat und die Grundeinheiten der HSZG sind sich darin einig, dass anspruchsvolle aber grundsätzlich erreichbare Ziele vereinbart wurden, deren Realisierung die Rolle, Aufgabe und Bedeutung der Hochschule Zittau/Görlitz als gewichtiger Teil der sächsischen Hochschullandschaft stärkt.
„Ich bin sehr froh, dass es uns nach einem intensiven Diskussionsprozess gelungen ist, anstatt von Einzelzielvereinbarungen ein einziges Vertragswerk, das für alle gültig ist, auszuformulieren und gemeinsam zu unterzeichnen. In ihm finden sich gleichermaßen das Leistungs-, als auch das Solidarprinzip umgesetzt“, so Rektor Prof. Friedrich Albrecht in seinem Statement.