Alle wichtigen Informationen zum Lehraufenthalt mit Erasmus+ finden Sie auch hier zum Herunterladen.
Antragsverfahren
Informationen zum Antragsverfahren
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Voraussetzungen
Gefördert werden Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule Zittau/Görlitz. Es können auch wissenschaftliche Mitarbeiter, emeritierte Professoren und Lehrbeauftragte mit Werkverträgen gefördert werden. Voraussetzung für alle Lehrenden ist, dass sie Staatsangehörige eines am Erasmus+ Programm teilnehmenden Landes sind.
Voraussetzung für einen Lehraufenthalt ist eine gültiges Interinstitutional Agreement zwischen der HSZG und der Partnerhochschule.
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Aufenthaltsdauer- und Finanzierung
Die Aufenthalte an Partnerhochschulen können zwei Tage bis zu zwei Monate dauern, ein An- und Abreisetag jeweils sind finanzierbar. Aus Budgetgründen werden im akademischen Jahr Aufenthalte bis maximal 5 Tage gefördert (inclusive An- und Abreisetag). Es wird unterschieden in Reise- und Aufenthaltskosten.
Reisekosten werden mit Hilfe des Entfernungsrechners nach der einfachen Entfernung berechnet. Der Abreiseort muss nicht mit dem Sitz der entsendenden Einrichtung übereinstimmen. Die HSZG übernimmt keine Schadenshaftung bei Nutzung von PKW (das gilt für private und Mietwagen).
Einfache Entfernung
gem. DistanzrechnerBetrag (Stückkosten pro Teilnehmer
(= Hin- und Rückfahrt)< 100 km entfällt 100 - 499 km 180 EUR 500 - 1.999 km 275 EUR 2.000 - 2.999 km 360 EUR 3.000 - 3.999 km 530 EUR 4.000 - 7.999 km 820 EUR 8.000 km und mehr 1.100 EUR Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet und unterscheiden sich je nach Zielland.
Zielland Stückkosten je Tag und Teilnehmer Dänemark, Irland, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich 160 EUR Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern 140 EUR Deutschland, Lettland, Malta, Mazedonien (FYROM), Portugal, Slowakei, Spanien 120 EUR Estland, Kroatien, Litauen, Slowenien 100 EUR -
Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement)
Vor Ihrem Aufenthalt wird Ihnen durch uns die Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) zur Verfügung gestellt, die neben der Förderhöhe weitere Bestimmungen zur Organisation Ihres Aufenthaltes enthält. Diese muss von Ihnen unterschrieben und uns in zweifacher Ausführung im Original vorgelegt werden.
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Lehrmodalitäten
Die Mindeststundenzahl für Lehre beträgt 8 Stunden, unabhängig davon, ob Sie zwei oder sieben Tage an der Partnerinstitution verbringen. Es werden nur Tage finanziert, an denen Sie vor Ort tätig waren. Dokumentieren Sie Einsatzzeiten an Wochenenden und Feiertagen und lassen Sie sich diese bestätigen.
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Abschlussbericht
Nach Ihrem Aufenthalt werden Sie automatisch per E-Mail aufgefordert, innerhalb von 30 Tagen einen elektronischen Bericht zu erstellen (EU-Survey).
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Reiseunterlagen
Mit dem akademischen Jahr 2014/2015 wurde die Abrechnung der Lehraufenthalte verändert. Wir benötigen Ihre Reiseunterlagen somit nicht mehr. Diese (Flugtickets, Hotelrechnung, Busfahrkarten o.ä.) heben Sie aber trotzdem unbedingt auf, da die von uns gezahlten Pauschalen automatisch dem Finanzamt angezeigt werden und Ihre Reisedokumente Ihnen als Nachweise Ihrer Ausgaben für Ihre Steuererklärung dienen.
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Rückforderung
Vollständige Antrags- und Berichtsunterlagen sind Bedingung für die Förderung, fehlende Dokumente führen zur Rückforderung bereits gezahlter Pauschalbeiträge.
Ansprechpartnerin

Zittau Haus Z I / Raum 0.13
- Montag & Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr
- Freitag: 9:30 - 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Görlitz Haus G II / Raum 253
- nach vorheriger Terminvereinbarung
