Zittau Haus Z I / Raum 0.13
- Montag & Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr
- Freitag: 9:30 - 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Görlitz Haus G II / Raum 253
- nach vorheriger Terminvereinbarung
Ein Austausch ist nur mit am Erasmus+ Programm teilnehmenden europäischen Partneruniversitäten der Hochschule Zittau/Görlitz möglich. Voraussetzung für einen Weiterbildungsaufenthalt ist eine gültiges Interinstitutional Agreement zwischen der HSZG und der Partnerhochschule sowie eine gültige Erasmus Charta (ECHE).
Personal aus allen Bereichen der Hochschule Zittau/Görlitz kann sich beim Akademischen Auslandsamt um einen Platz im Rahmen der Mobilitätsmaßnahme bewerben. Beispiele hierfür sind:
Eine Antragstellung ist laufend möglich. Die Dauer für eine Trainingsmobilität beträgt mindestens 2 Tage. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gern an uns.
Folgende Dokumente müssen vor einem Fort- oder Weiterbildungsaufenthalt vollständig und mit allen Unterschriften im Akademischen Auslandsamt vorliegen:
Nach dem Aufenthalt ist eine Aufenthaltsbestätigung (Letter of Confirmation) vorzulegen sowie ein elektonischer Bericht zu übermitteln.
Die Förderung für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen/Trainingsaufenthalte ist von zwei Tagen bis zu zwei Monaten möglich.
Mögliche Weiterbildungsformate:
Aufenthalte müssen an einer Partnerhochschule oder an einer europäischen Institution in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.
Die Aufenthalte an Partnerhochschulen können zwei Tage bis zu zwei Monate dauern, ein An- und Abreisetag jeweils sind finanzierbar. Es wird unterschieden zwischen Reise- und Aufenthaltskosten.
Reisekosten werden mit Hilfe des Entfernungsrechners nach der einfachen Entfernung berechnet. Die HSZG übernimmt keine Schadenshaftung bei Nutzung von PKW (das gilt für private und Mietwagen).
Einfache Entfernung gem. Distanzrechner | Betrag (Stückkosten pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt) |
< 100 km | entfällt |
100 - 499 km | 180 EUR |
500 - 1.999 km | 275 EUR |
2.000 - 2.999 km | 360 EUR |
3.000 - 3.999 km | 530 EUR |
4.000 - 7.999 km | 820 EUR |
8.000 km und mehr | 1.100 EUR |
Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet und unterscheiden sich je nach Zielland.
Zielland | Stückkosten je Tag und Teilnehmer |
Dänemark, Irland, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich | 160 EUR |
Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern | 140 EUR |
Deutschland, Lettland, Malta, Mazedonien (FYROM), Portugal, Slowakei, Spanien | 120 EUR |
Estland, Kroatien, Litauen, Slowenien | 100 EUR |
Vor Ihrem Aufenthalt wird Ihnen durch uns die Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) zur Verfügung gestellt, die neben der Förderhöhe weitere Bestimmungen zur Organisation Ihres Aufenthaltes enthält. Diese muss von Ihnen unterschrieben werden und uns in zweifacher Ausführung im Original vorgelegt werden.
Nach Ihrem Aufenthalt werden Sie automatisch per E-Mail aufgefordert, innerhalb von 30 Tagen einen elektronischen Bericht zu erstellen (EU-Survey).
Vollständige Antrags- und Berichtsunterlagen sind Bedingung für die Förderung, fehlende Dokumente führen zur Rückforderung bereits gezahlter Pauschalbeiträge.
Zittau Haus Z I / Raum 0.13
und nach Vereinbarung
Görlitz Haus G II / Raum 253