Zentrale Zielstellung ist einerseits die Studierbarkeit, Prüfbarkeit und damit Anerkennungsfähigkeit des Studiums für unsere Studierenden, andererseits die Erfüllung unserer Verpflichtungen und Ziele in der Forschung. Vermieden werden soll eine Infizierung von Studierenden, Bediensteten und Partnern mit COVID-19 an unserer Hochschule. Deshalb müssen physische soziale Kontakte eingeschränkt und der Infektionsschutz konsequent eingehalten werden.
Der Gesundheitsschutz unserer Studierenden, Bediensteten und Partner hat höchste Priorität. Grundlage unseres Handelns ist die Sächsische Corona-Schutzverordnung in der jeweiligen gültigen Fassung.
Bitte beachten Sie dazu: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
Es werden folgende Leitlinien für den Hochschulbetrieb ab dem 01.10.2020 zugrunde gelegt:
Allgemein:
1) Auf den Verkehrswegen der Hochschule Zittau/Görlitz innerhalb der Gebäude ist eine Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend zu tragen. Bei Ansammlung von Gruppen ist auch außerhalb der Gebäude auf dem Gelände der Hochschule eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Lehre:
2) Die HSZG strebt im Hinblick auf die aktuelle pandemische Situation einen Präsenzanteil bezüglich der Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2020/2021 von hochschulweit durchschnittlich 60% an.
3) Als Präsenzveranstaltungen werden in erster Linie Veranstaltungen zugelassen, in denen der Kompetenzerwerb der Studierenden
- nur durch Interaktion mit Geräten, Spezialsoftware usw. möglich ist, wozu insbesondere Laborpraktika zählen, oder
- wesentlich von der physischen und sozialen Interaktion abhängig sind (wie Inszenierungspraxis, Supervision oder bestimmte Planspiele).
4) Insbesondere Veranstaltungen im ersten Semester finden in Präsenz statt, so dass die Einführung in das Studium, der Aufbau sozialer Kontakte in den Matrikeln und Seminargruppen sowie die Formierung kollektiver Lernprozesse ermöglicht werden.
5) Hochschulweit werden durchschnittlich 40% der Lehrveranstaltungen digital angeboten und daher im Wintersemester 2020/2021 nicht in Präsenz durchgeführt. Für die Durchführung der Onlinelehre gelten die im aktuellen Stundenplan angegebenen Zeiten.
6) Studierende halten sich, soweit sinnvoll möglich, ausschließlich zur Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen oder zur Inanspruchnahme anderer angebotener Dienstleistungen (wie Bibliotheksnutzung, Druckservice) sowie zur Wahrnehmung von Gremiensitzungen, die Präsenz erfordern (z. B. Berufungskommissionen), in den Räumen und auf dem Gelände der HSZG auf.
7) Für alle Präsenzveranstaltungen ist ein Hygienekonzept (Hilfestellung bieten die Rundschreiben 2020/08, 2020/12 und 2020/13 im Intranet) zu entwickeln und schriftlich niederzulegen. Für das Hygienekonzept sind die DekanInnen verantwortlich. Dabei ist insbesondere Folgendes zu beachten:
- Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zwischen Personen
- Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) während der gesamten Lehrveranstaltung von Studierenden und Lehrenden zu tragen. Die Einhaltung dieses Gebotes ist von den Lehrenden sicherzustellen. D. h. eine „Vollauslastung“ der Räumlichkeiten ist möglich, wenn bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes (> 1,5 m) andere Schutzmaßnahmen (z. B. Tragen einer MNB) ergriffen werden, um das Infektionsrisiko zu mindern.
- Die Lüftung der Räume (Intervall und Dauer) sollte individuell unter Beachtung der räumlichen (Fläche und Lage der öffenbaren Fenster) und klimatischen (Differenz Außen-/Innentemperatur, Wind, …) Gegebenheiten erfolgen. Orientierungswerte: Ein Besprechungsraum sollte grundsätzlich alle 20 Minuten für 3 Minuten im Winter, 5 Minuten im Frühling/Herbst und 10 Minuten im Sommer stoßgelüftet werden.
- Soweit möglich: Nutzung von Räumen mit getrenntem Ein- und Ausgang
- Einzelnes Betreten und Verlassen der Räume durch die TeilnehmerInnen
8) Um im Notfall Infektionsketten zu identifizieren und zu unterbrechen, sind alle TeilnehmerInnen an den Präsenzveranstaltungen zu jedem Termin zu erfassen und die Teilnahme zu dokumentieren (mit Hilfe der bereitgestellten Erfassungslisten). Es sind auch die ggf. nicht zu der Matrikel gehörenden Studierenden/ TeilnehmerInnen zu erfassen. Wird dies durch Studierende/TeilnehmerInnen verweigert, ist diesen die Teilnahme zu untersagen. Es ist zu gewährleisten, dass Rektor und Kanzlerin zu jedem Zeitpunkt Zugriff auf die entsprechenden Listen haben. Verantwortlich dafür sind die DekanInnen. Eine Muster-Erfassungsliste mit Hinweis auf die verschlossene Aufbewahrung und Vernichtung nach 6 Wochen ist im HIP verfügbar.
9) Im Falle einer nachgewiesenen Corona-Infektion ist dies unverzüglich dem Notfallteam der HSZG unter cv-info(at)hszg.de (siehe Rundschreiben 2020/06 bzw. 2020/13) und der Fakultätsleitung zu melden.
10) Für Lehrveranstaltungen mit Kontakt zu Dritten, Exkursionen usw. werden Ausnahmeregelungen zur Durchführung durch das Rektorat auf Antrag der Fakultäten getroffen.
11) Über weitere Ausnahmen (Die bis 30.09.2020 entsprechend Ziffer 9) der Leitlinien vom 13.07.2020 durch das Rektorat genehmigten Ausnahmen sind weiterhin gültig.) entscheidet das Rektorat auf Antrag der Fakultäten.
Hochschulbibliothek (HSB) und Hochschulrechenzentrum (HRZ)
12) Seit dem 15.06.2020 bietet die HSB den gewohnten Service (außer Gruppenarbeit) an.
13) Ab 05.10.2020 ist die Nutzung der Bibliothek von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 - 20.00 Uhr möglich.
14) Der Zugang zu den Bücherregalen, Rechnern, Arbeitsplätzen (einschließlich Carrels), Druck- und Kopiermöglichkeiten etc. ist möglich. Der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen – auch zwischen den Regalen – muss eingehalten werden. Das wird u. a. auch durch entsprechende Bestuhlung der Arbeitsplätze gewährleistet. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist erforderlich, wenn sich in der Bibliothek bewegt wird (siehe auch Ziffer 1)).
15) Gedruckte Zeitschriften aus dem Bestand können vorbestellt und für eine Woche entliehen werden.
16) Für die Medienrückgabe soll vorwiegend die Buchrückgabebox oder auch der Postweg genutzt werden.
Prüfungen
17) Es sind die „Regelung der Zulässigkeit von mündlichen Onlineprüfungen in Zusammenhang mit Abschlussarbeiten“ vom 20.04.2020 und die „Ordnung zur Flexibilisierung des Prüfungsgeschehens“ vom 03.06.2020 anzuwenden.
18) Für die Durchführung der Präsenzprüfungen ist ein Hygienekonzept entsprechend Ziffer 7) zu erstellen und schriftlich niederzulegen. Weiterhin gilt Ziffer 8).
Forschung und Transfer
19) Seit dem 04.05.2020 findet der Forschungsbetrieb statt und wird unter Beachtung der Regelungen des Rundschreibens 2020/13 und unter Umsetzung der Leitlinien weitergeführt.
20) Veranstaltungen, die von der Hochschule organisiert oder mitgetragen werden, können in entsprechender Anwendung von Ziffer 10) ausnahmsweise an der HSZG stattfinden.
Hochschulverwaltung
21) Die Serviceleistungen der Hochschulverwaltung stehen grundsätzlich zur Verfügung. Auf eine persönliche Kontaktaufnahme vor Ort ist soweit wie möglich zu verzichten, die elektronische oder telefonische Form ist zu bevorzugen.
Zur Umsetzung dieser Leitlinien ist das Rundschreiben 2020/13 zu beachten.
Prof. Dr.-Ing. Alexander Kratzsch, Rektor