FAQ

  • Ist KIA ein duales Studium?

    ...selbstverständlich "Ja". Der Begriff "Duales Studium" wird gelegentlich leider etwas inflationär gebraucht. Von der besonderen Qualität unseres "ausbildungsintegrierten dualen KIA-Studiums" können Sie sich unter anderem hier auf unserer Webseite näher informieren. Unser KIApro ist übrigens wegen der fehlenden beruflichen Ausbildung ein "berufsintegrierendes duales Studium".

  • Wo muss ich mich für ein KIA-Studium bewerben?

    Die Bewerbung ist zuerst an ein Unternehmen zu richten. Eine aktuelle Unternehmensliste finden Sie hier auf unseren Seiten unter "Ausbildungsbetriebe".
    Sie können sich bei diesen Unternehmen bewerben, aber auch bei jedem anderen Ihnen bekannten Unternehmen, wenn es bereit ist, an KIA teilzunehmen und mit der Hochschule einen Kooperationsvertrag abzuschließen.

    Achtung: Einige (größere) Unternehmen erwarten ausdrücklich online-Bewerbungen. Informieren Sie sich vorher auf der Home-Page des gewünschten Untenehmens.

  • Bis wann muss ich mich bewerben?

    Die Bewerbung im Unternehmen sollte von September bis spätestens Januar erfolgen.
    Achtung: Insbesondere größere Unternehmen erwarten die Bewerbung bereits 1 Jahr vor Ausbildungsbeginn.

    Natürlich kann man mit etwas Glück auch bei deutlich späterer Bewerbung noch einen Platz bekommen, z.B. weil ein bereits besetzter Platz wieder frei wird.

    Der formgebundene Antrag auf Zulassung an der Hochschule ist möglichst bis 15.07. (des Jahres der Aufnahme des Studiums) vorzunehmen (bitte Kopie des Vertrages mit dem Unternehmen und alle im Antrag auf Zulassung/­Einschreibung der Hochschule Zittau/­Görlitz geforderten Unterlagen beifügen).

  • Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?

    Beim Unternehmen bewerben Sie sich mit den für eine Berufsausbildung üblichen Bewerbungsunterlegen, natürlich unter Bezugnahme auf die KIA.
    Haben Sie einen Vertragsabschluss mit dem Unternehmen erreicht (Ausbildungs- oder Praktikantenvertrag), bewerben Sie sich im zweiten Schritt formgebunden an der Hochschule Zittau/­Görlitz um einen Studienplatz im entsprechenden KIA-Studiengang.

    Der Bewerbung an der Hochschule sind beizufügen:

    • formgebundener Antrag auf Einschreibung/­Zulassung an der Hochschule
      (Infos zum Bewerbungsverfahren)
    • beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses
    • Kopie Ausbildung- bzw. Praktikantenvertrages mit dem Unternehmen
    • tabellarischer Lebenslauf
    • Passbild farbig
    • frankierter Rückumschlag A5
  • Welche Zugangsvoraussetzungen muss ich für KIA erfüllen?

    KIA+:
    Sie benötigen einen guten Realschulabschluss -vor allem in den naturwissenschaftlichen Fächern- und sollten besonderes Interesse am gewünschten Studiengang nachweisen können (Schülerpraktikum, Arbeitsgemeinschaft etc.).

    KIA:
    Sie verfügen bereits über eine Hochschulzugangsberechtigung (Abschluss eines beruflichen Gymnasiums bzw. Oberstufenzentrums für Technik, Abschluss einer Fachoberschule oder Abschluss eines allgemeinen Gymnasiums). Wichtig wären noch Ihre Freude an der Lösung technischer Problemstellungen im Team, Kreativität und Interesse an Naturwissenschaften.

    KIApro:
    Sie verfügen bereits über einen Berufsabschluss. Sollten Sie noch keine gültige Hochschulzugangsberechtigung besitzen, bieten wir Ihnen den berufsbegleitenden Erwerb im Vorkurs an.

  • Wie gestalten sich Praxissemester und Bachelor- bzw. Diplomphase?

    Sie absolvieren das Praxissemester in Ihrem KIA-Unternehmen, gleiches gilt natürlich auch für die Abschlussarbeit.

    Im Praxissemester bearbeiten sie ein Thema, welches üblicherweise vom Ausbildungsbetrieb vergeben und von einem Professor der Hochschule betreut wird. Dazu ist eine Praxissemesterarbeit zu erstellen und zu verteidigen (siehe Praxismodul im Modulkatalog). Im Praxissemester sind mindestens 20 Wochen Pflicht.

    Ähnlich verläuft die Bachelorphase bzw. das das Diplomsemester. Auch hier bekommen sie ein Thema vorzugsweise vom Ausbildungsbetrieb. Dieses bearbeiten sie dann auch im Betrieb und haben nur individuell vereinbarte Konsultationstermine mit ihrem Hochschul-Betreuer wahrzunehmen. Mit der abschließenden Verteidigung der Arbeit ist das Studium abgeschlossen. Auch hier finden Sie im Modulkatalog genauere Informationen zu Ihrem Studiengang.

  • Welchen Urlaubsanspruch habe ich?

    Ihr gesetzlicher Urlaubsanspruch in der ersten Phase des Studiums (Facharbeiterausbildung + Studium während der Semester 1 bis 3.2) ist im Ausbildungs- bzw. Qualifizierungsvertrag geregelt und beträgt mindestens 24 Tage pro Jahr. Diese Konditionen werden in der Regel im anschließenden Studienfördervertrag mit Ihrem Unternehmen fortgeschrieben. Der Urlaub ist in den lehrveranstaltungsfreien Zeiten zu nehmen.

  • Sind die KIA-Studiengänge akkreditiert?

    Ja, alle unsere KIA-Studiengänge mit Bachelorabschluss wurden akkreditiert. Diese externe Qualitätskontrolle ist uns und unseren KIA-Partnerunternehmen sehr wichtig. Für die Diplomstudiengänge ist eine Akkreditierung nicht vorgesehen, sie entsprechen in ihren Standards aber den Bachelorstudiengängen.

Kristin Groß
Fachgebietskoordinator KIA
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH)
Kristin Groß
Rektorat/Stabsstelle Hochschulentwicklung und Kommunikation/Fachgebiet KIA
02763 Zittau
Theodor-Körner-Allee 16
Building Z I, Room 1.48
1. Obergeschoss
+49 3583 612-4811