Unsere künftigen KIA-Studierenden bewerben sich bei einem mit der Hochschule kooperierenden Unternehmen (aktuellen Link zur Übersicht Kooperationspartner einfügen) oder bei einem Unternehmen ihrer Wahl bis zu einem Jahr vor Studienbeginn, besitzen die Hochschulzugangsberechtigung, haben Interesse an naturwissenschaftlichen Problemstellungen und verfügen über die erforderliche Mobilität.
Die Unternehmen schließen (falls noch nicht vorhanden) mit der Hochschule einen Kooperationsvertrag und mit den Bewerbern Verträge zur berufspraktischen Ausbildung (Berufsausbildungsvertrag oder Praktikantenvertrag) bzw. -bei KIApro- einen Qualifizierungsvertrag ab.
Nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages oder Praktikantenvertrages mit dem Unternehmen müssen Sie sich noch an der Hochschule mit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur) anmelden - das ist ab Mitte Mai möglich: Link einfügen
Die Ausbildung beginnt in der Regel am 01.09. mit einer 4wöchigen berufspraktischen Grundausbildung im Unternehmen. Danach absolvieren Sie in Abhängigkeit vom Studiengang 1 bis 3 Studiensemester an der Hochschule. (Studienablauf – aktuellen Link zum taggenauen Plan einfügen)
Unsere KIApro sind in den genannten Ablauf integriert und nutzen die Zeiten der berufspraktischen Ausbildung der KIAs für berufsbegleitende Tätigkeit im Unternehmen.
KIAdirekt stellt eine praxisintegrierte Form des dualen Studiums dar. In den vorlesungsfreien Zeiten erfolgt der Praxiseinsatz in den Unternehmen. Es besteht die Möglichkeit sich die Praxiszeiten als Praxissemester anrechnen zu lassen. So dass ein Bachelor Abschluss nach 3 Jahren möglich ist.
Die studienfreien Zeiten zwischen den Studiensemestern sind der fachpraktischen Ausbildung im Unternehmen vorbehalten. Die Ausbildung im Unternehmen erfolgt während des Grundstudiums nach dem Studienablaufplan (z.B. im 4wöchigen Wechsel der Ausbildungsorte Unternehmen und Hochschule) und endet mit der Prüfung vor der zuständigen Kammer (IHK bzw. HWK). Separater Berufschulunterricht wird nicht erteilt. Die erforderlichen berufstheoretischen Kenntnisse für die Berufsausbildung werden durch die planmäßigen Vorlesungen und zusätzliche Lehrangebote "Berufsspezifik" an der Hochschule vermittelt. Während der praktischen Ausbildungszeit haben Sie Anspruch auf den tariflichen Urlaub und erhalten vom Unternehmen eine monatliche Vergütung, die sich am Entgelt für Auszubildende orientiert.
Nach Abschluss der Berufsausbildung werden die verbleibenden Semester als Vollzeitstudium mit berufsbegleitender Tätigkeit (häufig mit Studienfördervertrag Ihres Unternehmens) durchgeführt und enden mit dem angestrebten Hochschulabschluss (Diplom-Ingenieur (FH) bzw. Bachelor).