Studieren ohne Abitur

Sie möchten an unserer Hochschule studieren und haben aber kein Abitur bzw. keine Hochschulzugangsberechtigung? Das ist kein Problem, denn zu diesem Zweck bieten wir die Zugangsprüfung zur Erlangung der Studienberechtigung an!

 

Zulassungsvoraussetzungen


Mit bestandener Zugangsprüfung erlangen Studienbewerberinnen und Studienbewerber ohne allgemeine oder fachgebundene Fachhochschulreife, die auf Grund ihrer Begabung und ihrer Vorbildung für ein Hochschulstudium in Frage kommen und während ihrer Berufstätigkeit die für ein Studium notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die Berechtigung zum Studium in Studiengängen an der Hochschule Zittau/Görlitz.

Zur Prüfung sind Bewerber zuzulassen, die sich form- und fristgemäß beworben haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:

Der Bewerber muss eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Als Berufsausbildung gelten:

  • die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz,
  • der Abschluss einer Berufsfachschule oder Fachschule, deren Zulassungsvoraussetzung das Abschlusszeugnis der Mittelschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis ist,
  • der Abschluss einer Berufsausbildung mit einem Facharbeiterbrief der DDR oder
  • der Abschluss einer Ausbildung im mittleren oder gehobenen Dienst der öffentlichen Verwaltung.

Bewerber, die versucht haben, eine Studienberechtigung für einen Studiengang an einer Fachhochschule nach § 17, Absatz 5 SächsHSG zu erwerben und die die entsprechende Prüfung endgültig nicht bestanden haben, werden für den jeweiligen Studiengang nicht zugelassen.

Ansprechpartner

Prof. Dr. Fred Schulz

Fachbereich Sprachwissenschaften

Haus Z VII / Raum 210

03583 61-1832
fred.schulz@hszg.de

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Kontakt

Fakultät Wirtschafts- & Sprachwissenschaften

Haus Z VII / Raum 219

Schwenniger Weg 1

02763 Zittau

03583 61-1841

03583 61-1891
f-ws@hszg.de

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