Für Zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgt ein Auswahlverfahren, das gemeinhin als „Numerus Clausus“ bezeichnet wird. Numerus clausus (von lat. numerus = "Anzahl" und clausus = "geschlossen") bezeichnet eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen in bestimmen Studienfächern an Hochschulen in Deutschland und wird synonym gebraucht mit „Zulassungsbeschränkungen“ beim Zugang zu einem Studium an einer Hochschule.
Die Zulassungen werden im Auswahlverfahren nach den Kriterien „Note“ und „Wartezeit“ vergeben. Ab 2009 wird studiengangspezifisch für ca. 60% der Plätze neben der Note ein weiteres Auswahlkriterium (Fachnote, Berufsabschluss, ...) berücksichtigt.
(Zulassung erfolgte bei Grenzwert oder besserer Note bzw. längerer Wartezeit)


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