Numerus Clausus

Für Zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgt ein Auswahlverfahren, das gemeinhin als „Numerus Clausus“ bezeichnet wird. Numerus clausus (von lat. numerus = "Anzahl" und clausus = "geschlossen") bezeichnet eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen in bestimmen Studienfächern an Hochschulen in Deutschland und wird synonym gebraucht mit „Zulassungsbeschränkungen“ beim Zugang zu einem Studium an einer Hochschule.

Die Zulassungen werden im Auswahlverfahren nach den Kriterien „Note“ und „Wartezeit“ vergeben. Ab 2009 wird studiengangspezifisch für ca. 60% der Plätze neben der Note ein weiteres Auswahlkriterium (Fachnote, Berufsabschluss, ...) berücksichtigt.

Studiengänge mit AUSWAHLVERFAHREN Wintersemester 2012/13:

  • Betriebswirtschaft
  • Energie- und Umwelttechnik
  • Heilpädagogik/Inclusion Studies
  • Kindheitspädagogik
  • Kommunikationspsychologie
  • Kultur und Management
  • Management im Gesundheitswesen
  • Maschinenbau
  • Soziale Arbeit
  • Tourismus
  • Wirtschaftsingenieurwesen

 


Ergebnisse des Auswahlverfahrens 2011

(Zulassung erfolgte bei Grenzwert oder besserer Note bzw. längerer Wartezeit)

  • Betriebswirtschaft - alle fristgerechten Bewerber zugelassen
  • Biotechnologie - alle fristgerechten Bewerber zugelassen
  • Energie und Umwelttechnik - alle fristgerechten Bewerber zugelassen
  • Heilpädagogik /Inclusion Studies (1,8 / 9 / 2,0)
  • Kommunikationspsychologie (1,7 /13 / 1,7)
  • Kultur und Management - alle Bewerber mit bestandenem Eignungstest zugelassen
  • Management im Gesundheitswesen (2,0 / 7 / 2,2)
  • Maschinenbau - alle fristgerechten Bewerber zugelassen
  • Pädagogik der frühen Kindheit (1,9 / 9 / 2,1)
  • Soziale Arbeit (2,2 / 9 / 2,2)
  • Tourismus (2,1 / 7 / 2,3)
  • Wirtschaftsingenieurwesen - alle fristgerechten Bewerber zugelassen

Zulassungsamt

Heidrun Schiepe

Akademische Verwaltung

Haus Z III / Raum 24

03583 61-1512

03583 61-1557
h.schiepe@hszg.de

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