Urlaubssemester

  • Eine Beurlaubung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag.
     
  • Der Antrag ist bis Ende der Rückmeldefrist unter Angabe von Gründen vor zu stellen.
     
  • Bitte beachten: Der Antrag ist erst beim Zulassungsamt einzureichen, wenn dieser vom zuständigen Prüfungsausschuss des Fachbereiches bestätigt wurde. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet, sondern an den Studierenden zurückgegeben.
     
  • Studierende können auf Antrag (im Rückmeldezeitraum Semesterbeginn) bei Nachweis wichtiger Gründe für höchstens zwei Semester vom Studium beurlaubt werden.
     
  • Beurlaubungen für das erste Fachsemester sind nicht möglich.
     
  • Während der Zeit der Beurlaubung bleiben Studierende Angehörige der Hochschule und müssen sich zurückmelden sowie den Semesterbeitrag gem. Info zur Rückmeldung entrichten.
     
  • Während der Beurlaubung können Prüfungs- und Studienleistungen erbracht werden. Es gelten die Fristen und Regelungen der Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge. 
     
  • Wiederholungs- und Nachholprüfungen sind auf Antrag möglich.
Zulassungsamt
Madeleine Pohl
Studierendenrat
02763 Zittau
Th.-Körner-Allee 16
Gebäude Z I, Raum 0.20
Erdgeschoss
+49 3583 612-4941
Foto: Dipl.-Kffr. (FH) Mandy Kieback
Dipl.-Kffr. (FH)
Mandy Kieback
Dezernat Studium und Internationales
02763 Zittau
Theodor-Körner-Allee 16
Gebäude Z I, Raum 0.20
+49 3583 612-4503