Externe Prüfungen

Personen, die sich während ihrer Berufspraxis, im Rahmen der Weiterbildung oder durch autodidaktische Studien ein den Studien- und Prüfungsordnungen entsprechendes Wissen und Können angeeignet haben, können einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem externen Prüfungsverfahren erwerben. Ausnahme: Gilt momentan nicht für den Studiengang Heilpädagogik/Inclusion Studies.

Externe werden nicht immatrikuliert (sind keine Studierenden) und sind keine Mitglieder der Hochschule.

  • Voraussetzung

    Abitur, Fachhochschulreife oder anderer Hochschulzugang gem. Immatrikulationsordnung, bei Bewerbung für den Abschluss Master zusätzlich erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss gem. der Studien- u. Prüfungsordnung

  • Beantragung

    Formgebundener Antrag mit den geforderten Anlagen bis 01.03. (bei Beginn im Sommersemester) bzw. 01.09. (bei Beginn im Wintersemester

  • Dauer des externen Prüfungsverfahrens

    Für Modulprüfungen einschließlich möglicher Wiederholungen: 15 Monate, in begründeten Fällen auf Antrag einmalige Verlängerung der Frist um 3 Monate.

    Der Zeitraum für die Abschlussarbeit beträgt ein Jahr.

  • Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Anzahl und der Art der abzulegenden Prüfungen (200,00 € bis 1.000,00 €).

Foto: Ph. D. Lucie Koutková
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Dr.
Lucie Koutková
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