Gasthörerschaft

An der Hochschule besteht die Möglichkeit, einzelne Lehrveranstaltungen als Gasthörer zu besuchen.

 

Beantragung

Die Gasthörerschaft muss vor Beginn des Semesters im Zulassungsamt formgebunden beantragt werden. In teilnehmerbegrenzten Lehrveranstaltungen ist die Teilnahme nur zulässig, wenn die Plätze nicht von eingeschriebenen Studierenden in Anspruch genommen werden. Die Gasthörerschaft endet mit Ablauf des jeweiligen Semesters und ist für das nächste Semester erneut zu beantragen.

Opens external link in new windowAntrag Gästhörerschaft

 

Prüfungen / Teilnahmebescheinigungen

Gasthörer können nicht an Fachprüfungen teilnehmen und keine Leistungsnachweise erbringen. Teilnahmebescheinigungen erteilen auf Antrag die betreffenden Hochschullehrer.

 

Kosten

Die Gasthörerschaft ist ensprechend der geltenden Gebührenordnung gebührenpflichtig (z. Z. 38,35 € pro Semester).

Zulassungsamt

Heidrun Schiepe

Akademische Verwaltung

Haus Z III / Raum 24

03583 61-1512

03583 61-1557

h.schiepe@hszg.de

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