Das Sächsische Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG) formuliert in den §§ 71 bis 87 die Aufgaben, Pflichten und Rechte des Personalrates.
Dieses Instrumentarium gibt dem Personalrat die Möglichkeit, Ihren Problemen und Beschwerden nachzugehen und Abhilfe zu schaffen. Wir hoffen jedoch, dass Sie möglichst wenig Anlass dazu haben werden. Ihre Anregungen, die wir uns recht zahlreich wünschen, wollen wir gerne aufgreifen und, wenn irgend möglich, realisieren.
Darüber hinaus hat der Personalrat Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte bei zahlreichen Maßnahmen der Dienststelle. Einige seien hier genannt:
Einstellungen und Eingruppierung. Nicht nur vorübergehende Übertragung einer Tätigkeit, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren oder niedrigeren Vergütung oder Lohngruppe entspricht. Versetzungen, Umsetzungen, Kündigung. Versagung oder Widerruf von Nebentätigkeit. Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus. Arbeitszeitregelungen. Urlaubspläne. Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen (mit der Sicherheitsfachkraft). Gestaltung bzw. Umgestaltung von Arbeitsplätzen. Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen. Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs, wenn zwischen den Beteiligten kein Einverständnis erzielt wird.

Hochschule Zittau/Görlitz
Personalrat
PF 261
02754 Zittau
Haus Z III / Raum 123
Theodor-Körner-Allee 16
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02763 Zittau |
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03583 61-1507 |
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03583 61-1538 |
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Mittwoch
13:00-16:00 Uhr, Haus Z III / Raum 123
Donnerstag in der geraden Woche von 09:00-11:00 Uhr
Haus G II / Raum 115
Oder nach Vereinbarung