Das Sächsische Personalvertretungsgesetz gibt dem Personalrat die Möglichkeit, Ihren Problemen und Beschwerden nachzugehen und Abhilfe zu schaffen. Darüber hinaus hat der Personalrat Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte bei zahlreichen Maßnahmen der Dienststelle. Die
Aufgaben und
Mitglieder des Personalrates finden Sie hier.
Für verschiedene Bereiche, wie z. B. Gleichstellung, hat die Hochschule Zittau/Görlitz
Beauftragte ernannt. Weitere Informationen und Kontaktdaten können Sie hier entnehmen.
Unsere Studierenden können an der Hochschule Zittau/Görlitz
aktiv mitgestalten. Sie sind in den Fakultäts- und Fachschaftsräten sowie im (Erweiterten) Senat vertreten.