Das Studentenwerk Dresden, Außenstelle Zittau, betreibt an den Standorten Zittau und Görlitz eine Reihe von Studentenwohnheimen.
Beantragung eines Wohnheimplatzes:
Der formgebundene Antrag auf einen Wohnheimplatz wird Bewerbern zusammen mit einem Informationsblatt mit den Bewerbungsunterlagen übergeben oder kann angefordert werden beim Studentenwerk Dresden, Außenstelle Zittau.
Homepage:
http://www.wbg-zittau.de
Hilfreich für die private Wohnungssuche sind Immobilensuchmaschinen (ohne Gewähr). Hier eine kleine Auswahl der bekanntesten Suchmaschinen:
Angebote für freie WG-Zimmer findet man im
In Görlitz kann man auch im Gästehaus Klingewalde
[PDF] wohnen.
Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 28.10.2010 die Einführung der Zweitwohnungsteuer zum 01.01.2011 beschlossen. Aufgrund dessen erhebt die Stadt Görlitz ab dem 01.01.2011 auf das Innehaben einer Zweitwohnung eine örtliche Aufwandsteuer.
Zweitwohnung im Sinne der Satzung ist regelmäßig jede Wohnung, die ein Einwohner als Nebenwohnung gemäß § 12 Abs. 3 des Sächsischen Meldegesetzes (SächsMG), für den eigenen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf der Familienmitglieder in der Stadt Görlitz innehat. (weitere Infos
hier)
Die Stadt Zittau erhebt keine Zweitwohnungsteuer.

Studentenwerk Dresden
Außenstelle Zittau/Görlitz
Hochwaldstraße 12
02763 Zittau
03583 6881-0
03583 6881-69
info.zittau-goerlitz@studentenwerk-dresden.de