Deutschlandstipendium

Seit 2011 beteiligt sich die Hochschule Zittau/Görlitz am undefinedProgramm der Deutschlandstipendien. Diese fördern begabte und leistungsstarke Studierende an der Hochschule Zittau/Görlitz. Neben erstklassigen Noten werden bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums auch gesellschaftliches Engagement und besondere persönliche Leistungen berücksichtigt werden. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden mit je 300 Euro im Monat unterstützt. 150 Euro zahlen private Förderer, 150 Euro steuert der Bund bei. Das Stipendium wird für mindestens zwei Semester bewilligt.

2011Jahr wurden erstmals fünf Deutschlandstipendien an Studierende der Hochschule Zittau/Görlitz vergeben. Im Wintersemester 2012/2013 konnten bereits 12 Studierende ein Stipendium erhalten. Grundlage für die Bewerbung ist die undefinedOrdnung über die Vergabe von Deutschlandstipendien vom 28. Juni 2011.

Zum Wintersemester 2013/2014 wird die nächste Vergaberunde starten. Alle wichtigen Informationen dazu erhalten sie rechtzeitig.


Wichtige Auswahlkriterien

  • Für Studienanfängerinnen und Studienanfänger

a) die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach relevanten Einzelnoten oder

b) die besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der Hochschule Zittau/Görlitz berechtigt

  • für bereits immatrikulierte Studierende die bisher erbrachten Studienleistungen, insbesondere die erreichten ECTS-Punkte und Ergebnisse der Modulprüfungen, für Studierende eines Master-Studiengangs auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums.

Bei der Gesamtbetrachtung des Potenzials der Bewerberin oder des Bewerbers sollen außerdem insbesondere berücksichtigt werden

  • besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika,
  • außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen,
  • besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund.

 


Talente fördern

Kanzlerin

Dipl.- Jur. Karin Hollstein

Haus Z III / Raum 407

03583 61-1405

03583 61-1402

undefinedkanzlerin@hszg.de

Übersicht

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